Urteile im IT- und Internet-Recht


 
6/10
Gewinnspiele gegen persönliche Daten
Der Fall: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte darüber zu entscheiden, ob es rechtmäßig ist, die Teilnahme an einem Gewinnspiel an die Überlassung von persönlichen Daten zu Werbezwecken zu koppeln, rechtmäßig ist. Die Beklagte hatte im Internet ein Gewinnspiel gestartet und Eintrittskarten für die Fußball-WM 2006 verlost. Nach Beantwortung einer recht einfachen Gewinnspielfrage sollten Interessenten auch Angaben zu ihrer Person hinterlassen. Die Teilnahme am Gewinnspiel war nur möglich, wenn sie das Einverständnis gaben, dass die Daten zu Werbezwecken weiterverwertet werden dürfen. Darin sah der Kläger einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Die Entscheidung: Die Koppelung des Gewinnspiels an eine Datenfreigabe ist nach Ansicht des Gerichts ein wettbewerbswidriges Verhalten. Moniert wurde die Gestaltung des Gewinnspiels: Der Nutzer, der sich bereits zur Teilnahme entschlossen hatte, wurde erst nach dieser Entscheidung vor der Wahl gestellt, entweder Privatsphäre oder Gewinnspiel zu opfern.

Der Kommentar: Die Entscheidung erläutert das Zusammenspiel von Datenschutzregelungen und Wettbewerbsrecht. Wird ein Verbraucher nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass er nur unter Preisgabe eines Teils seiner Privatsphäre an einem Gewinnspiel teilnehmen kann, ist dies wettbewerbswidrig. Allerdings wurden im konkreten Fall WM-Tickets verlost. Ob die vom Gericht unterstellte Zwangslage (Aussicht auf WM-Tickets versus Datenfreigabe), in die die Nutzer geraten sind, auch bei weniger begehrten Gewinne besteht, wurde nicht entschieden.