Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"


 
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Steuerfreie Zuschläge zum Gehalt
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben nur unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen sogar vom Arbeitgeber geschuldete, aber nicht gezahlte Zuschläge.
(Foto: PIXMatex _Fotolia.com)

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