Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht


 
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Arbeitsunfall mit Hund
Wird ein Arbeitnehmer beim morgendlichen Abschied auf dem Weg zur Arbeit von seinem eigenen Hund umgerissen, kann er eine dabei erlittene Knieverletzung als Arbeitsunfall geltend machen. Ein solcher Abschied stellt auch dann eine nur unerhebliche Unterbrechung des Arbeitswegs dar, wenn der Unfallversicherte den Hund erst herbeiruft (LSG Sachsen Anhalt, Az.: L 6 U 12/12).
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