Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 18


 
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Wer arbeitet, hat Anspruch auf Bezahlung
Werden über den Rahmen des Praktikums hinaus Leistungen erbracht, die von der in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Art und Weise erheblich abweichen und die nur gegen Zahlung der üblichen Vergütung zu erwarten sind, muss hierfür die übliche angemessene Vergütung gezahlt werden
(Foto: Fotolia, Bettina Sampl)

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