Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 14


 
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"Zur vollen Zufriedenheit" ist Schulnote Drei
Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis unter Verwendung der Zufriedenheitsskala, die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt zu haben, erteilt er in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note „befriedigend“.
(Foto: Gina Sanders - Fotolia.com)

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