Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 12


 
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Kein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangels
Ist der Mangel einer Kaufsache geringfügig, gilt die darin liegende Pflichtverletzung als unerheblich. Damit kann der Käufer nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
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