FAQ zur Kurzarbeit


 
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4. Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Grundsätzlich beträgt das konjunkturelle Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn ein Kind mit im Haushalt lebt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent. Kommt es zu einer Arbeitsreduzierung von 30 Prozent, erhält der Arbeitnehmer 70 Prozent des üblichen Bruttolohns vom Arbeitgeber. Von den entfallenden 30 Prozent übernimmt die Bundesagentur für Arbeit entweder 60 oder 67 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes. Beide Lohnbestandteile werden gemeinsam vom Arbeitgeber ausgezahlt. (Foto: Joachim Wendler)
(Foto: Joachim Wendler)
 
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