Datenschutz in Europa:

"Cookie-Regelung" in der EU


 
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Deutschland hat nicht offiziell umgesetzt
Deutschland hat die Richtlinie bisher nicht in naitonalen Recht umgesetzt – jedenfalls nicht durch einen offiziellen Umsetzungsakt. Der im März 2011 veröffentlichte Entwurf zur Ergänzung des Telemediengesetzes (TMG) wurde durch den Bundestag nicht angenommen. Weitere Gesetzesinitiativen scheiterten. Nach bisheriger Rechtslage war davon auszugehen, dass, eine ausführliche Information der Nutzer vorausgesetzt, eine Einwilligung über das Anpassen der Browser-Einstellungen ausreicht beziehungsweise Cookies dann eingesetzt werden dürfen, wenn der Nutzer der Verwendung nicht widersprochen hat (Opt-out). Laut Europäischer Kommission entspricht die Rechtslage in Deutschland bereits den Vorgaben der Richtlinie; ein Umsetzungsgesetz sollte danach gar nicht erforderlich sein. Selbst wenn man dieser Ansicht folgt, ist auf Grund des unklaren Wortlauts der Richtlinie jedoch weiterhin nicht zweifelsfrei ersichtlich, ob der bisherige Opt-out-Ansatz europarechtskonform ist oder ob vielmehr das Einholen einer ausdrücklichen Einwilligung nötig ist. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte die Nutzer zumindest so transparent wie möglich über den Einsatz von Cookies informieren - etwa durch den Einsatz von Pop-up-Fenstern oder automatischen Bannern.