Tipps für den Geschäftsführervertrag :

Checkliste für Beratungsverträge


 
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3. Tätigkeitsfeld:
Aufgaben aus dem Verantwortungsbereich eines Geschäftsführers sind für Beratungstätigkeiten tabu. Tagesgeschäft und Beratungsgegenstand sind klar voneinander abzugrenzen, was sich in den Verträgen widerspiegeln muss. Ratsam ist eine detaillierte Aufschlüsselung der Tätigkeiten im Beratungsvertrag. Im Gegenzug sollte die vereinbarte Tätigkeit im Geschäftsführervertrag ausgeschlossen werden.
(Foto: Fotolia, XtravaganT)