Michael May ist Gründer und Vorstand des Münchner IT-Beratungs- und Servicehauses syngenio AG mit Niederlassungen in Bonn, Stuttgart und Wiesbaden sowie einem Vertriebsbüro Nord. Das 2001 gegründete Unternehmen hat sich als Dienstleister mit Fach-, Methoden- und IT-Kompetenz für die Beratung und Realisierung von Softwareprojekten etabliert. Der Personalvorstand verantwortet Auswahl, Einstellung und Entwicklung von Bewerbern und Mitarbeitern.
Michael May beantwortet in den kommenden zwei Wochen Fragen zur Berufswegsplanung in der IT. Die Leser von Computerwoche.de können sich mit dem Experten auch über Bewerbungsstrategien in mittelständischen und Großunternehmen austauschen.
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Sehr geehrter Herr May,
mir ist Ende Juli 2007 in der sechsmonatigen Probezeit, die Ende August 2007 geendet hätte gekündigt worden. Meine Frage ist nun wie gehe ich mit dieser Situation bezüglich der Arbeitunterlagen um? Hintergrund: Es wurde mir eine unbefristete Stelle nach Beendigung der Probezeit in Aussicht gestellt. Nun hat der Arbeitgeber vorgeschlagen meine 1/2 jährige Tätigkeit als befristetes Arbeitsverhältnis zu deklarieren. Soll ich mich unter Karrieregesichtpunkten darauf einlassen? Wahrscheinlich habe ich keine andere Wahl. Denn die Alternative, das ich gekündigt wurde wäre meinem weiteren Werdegang wohl eher abträglich, obwohl fraglich ist inwieweit diese gerechtfertigt ist. Zu der Kündigung kam es m.E. aufgrund meiner Schwerbehinderung, die ich im Bewerbungsverfahren nicht erwähnt habe, sondern erst im Personalfrage-bogen. Offiziell wurde mir allerdings mitgeteilt, ich hätte die geforderten Leistungen nicht erfüllt. Wobei m.E. eine unerreichbar hohe Messlatte angelegt wurde, was mir Kollegen bestätigten. Als Hintergund vielleicht zur Einschätzung meines beruflichen Werdegangs: bis Februar 2007 war ich 13 Jahre in einer Firma beschäftigt, die aufgrund konzernstrategischer Massnahmen ihre Mitarbeiterzahl von ehemals 650 (990) auf 20 (2007) reduziert hat, so dass ich aufgrund eines Aufhebungsvertrages 2007 ausgeschieden bin. Damals lag die Schwerbehinderung in der heutigen Höhe noch nicht vor. Nun bin ich mir nicht sicher, ob es gut ist ein Zeugnis für dieses letzte halbe Jahr anzufordernn und wenn ja, worauf ich dann bei den Formulierungen achten muss. Auf mein Nachfragen hin soll mir nun eins ausgestellt werden. 1.) Ist es karrieretechnisch klug das halbe Jahr als befristete Tätigkeit zu deklarieren? 2.) Sollte ein Zeugnis ausgestellt werden und worauf ist inhaltlich zu achten? Vielen Dank für Ihre Bemühungen |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Ich habe keine Ahnung wie das in D ist. Aber in Ö gibt es ab einem bestimmten Behinderungsgrad (>50%)die Möglichkeit sich als begünstigter Behinderter deklarieren zu lassen. Damit hat man (nach eventueller Einstellung) einen erhöhten Kündigungsschutz, und der Dienstgeber bekommt einige Vorteile.
In Ö wäre es so, dass in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Bei Nichtbefristung, über der Probezeit zieht dann der Kündigungsschutz, bei befristeten Dienstverträgen läuft der Dienstvertrag einfach aus, es kann aber dazwischen nicht gekündigt werden. Ich nehem an in D gibt es ähnliche Regelungen |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Sehr geehrter "Goethe",
da stellen Sie keine einfachen Fragen, vor allem da sich dahinter weitere verbergen. Zunächst behaupte ich mal, dass es karrieretechnisch nicht tragisch ist, sich in diesem Fall bezüglich ihres neuen Arbeitsplatzes "geirrt" zu haben. Will sagen, nach dreizehn Jahren Anstellung bei ihrem letzten Arbeitgeber, wird ein "Personaler" einen "Ausrutscher", d.h. einen Abgang im Rahmen der Probezeit, normalerweise akzeptieren. Wichtig erscheint mir allerdings, dass Sie offen mit ihrer Behinderung umgehen. Diese sollten sie im persönlichen Gespräch meines Erachtens nicht verschweigen und offensiv damit umgehen. Was nun das Zeugnis angeht, ich würde mir eines schreiben lassen und darauf achten, dass es wohlwollend ist. 'Googeln' Sie mal nach "Arbeitszeugnis", da gibt es interessante Links zu dem Thema. Eine "befristete Tätigkeit" würde ich im nachhinein nicht akzeptieren. Akzeptabler finde ich da einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen. Wie zu Anfang bemerkt, ich würde aktiv damit umgehen, dass Sie und ihr aktueller Arbeitgeber festgestellt haben, nicht zueinander zu passen und deshalb die Probezeit genutzt haben. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der jetzt anstehenden Suche nach einem Arbeitgeber zu dem Sie passen! viele Grüße, Michael May PS.: Das "Angebot" Ihres jetzigen Arbeitgebers bzgl. der befristeten Tätigkeit kommt mir, je länger ich darüber nachdenke, immer komischer vor. Ich bin kein Jurist, aber an dieser Stelle würde mal einen Arbeitsrechtler zu Rate ziehen. |
|
#4
|
|||
|
|||
|
mir kam es auch merkwürdig vor. Darum habe ich ein wenig geschildert, wie das in Ö bzgl eines Behinderten abläuft. Leider kenne ich die Rechtslage in D nicht, aber an Ihrer Stelle würde ich mich schlau machen.
In Ö ist dieser besondere Kündigungsschutz eher ein Boomerang für die Behinderten, sie werden eben gleich gar nicht eingestellt. Obwohl es eben bei der Probezeit, und bei befristeten Arbeitsverträgen keinen besonderne Kündigungsschutz gibt. Aber die Rechtslage ist in Ö auch bzgl. befristeten, und unbefristeten Arbeitsverhältnis etwas merkwürdig. Ich habe gerade von einen Kollegen einen Vertrag auf den Tisch der versucht beide Vorteile für den Dienstgeber (also den eine befristeten und eines unbefristeten DVs) in einen zu vereinigen. Meine erste Einschätzung ist, das Ergebnis ist in wesentlichen Punkten ein ungültiger DV - und daher eher positiv vor dem Arbeitsgericht, für meinen Kollegen. ( Der Dienstgeber beginnt auch schon Haare zu lassen *fg). lg aus Ö |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|