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#1
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Hallo Herr Duerr,
meine Frage bezieht sich konkret auf den Stellenwert eines Arbeitszeugnisses eines früheren Arbeitgebers bei einer neuen Bewerbung. In meinem Fall habe ich während meines Studiums, das seit diesem Semester abgeschlossen ist, ein Praktikum in einem Unternehmen absolviert, bei dem ich einige Probleme mit meinem Arbeitsumfeld und den mir zugetragenen Tätigkeiten hatte. Ich habe damals meinen Vorgesetzten mit meinen Problemen konfrontiert, allerdings wurde darauf in keiner Weise eingegangen. Das Ende vom Lied war ein für meine Begriffe ziemlich schlechtes Arbeitszeugnis. Zum damaligen Zeitpunkt (ca. vor 1,5 Jahren) war mir das allerdings noch nicht richtig bewusst. Meine anderen Zeugnisse (bei anderen Unternehmen) sind allerdings einwandfrei und sehr vorteilhaft formuliert. Meine Frage lautet nun in wie weit ein solches Zeugnis eine künftige Bewerbung negativ beeinflussen kann? Sollte man es bei der Bewerbung "unterschlagen"? Und wie solle man als Bewerber am besten reagieren, falls man während eines Vorstellungsgespräches darauf angesprochen wird? Vielen Dank und freundliche Grüße |
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#2
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Hallo dash,
welche Unterlagen Sie einer Bewerbung zunächst beilegen, können Sie selbst entscheiden. Insbesondere wenn das fragliche Zeugnis nur einen kleinen Teil Ihrer praktischen Erfahrungen widerspiegelt, ist es für eine Entscheidung weniger notwendig. Wenn es allerdings einen wesentlichen Faktor Ihrer Berufspraxis abdeckt, sollten Sie es beilegen. Wenn Sie ansonsten gut qualifiziert sind, können Sie durchaus offen, aber nicht "nörglerisch" oder nachtragend von Ihren Erfahrungen - in Kürze - berichten. Wenn Sie dann später mal die Fest-Anstellung wechseln wollen, ist ein Praktikumszeugnis im Vergleich zu einem Zeugnis für eine reguläre Anstellung ohnehin zweitrangig. Freundliche Grüsse und alles Gute walter duerr |
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