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Schon nach geltender Rechtslage beauftragbar

Zypries: Ungewollte Telefonwerbung ohne erkennbare Nummer abzuwehren

11.03.2008
Die Verbraucher können sich nach Angaben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ungewollter Telefonwerbung mit unterdrückter Rufnummer entziehen.

Man könne die Telekommunikations-Dienstleister schon nach geltender Rechtslage beauftragen, keine Telefonate bei Anonymisierung des Anrufers durchzulassen, sagte Zypries am Dienstag zu den gesetzlichen Plänen, die Bürger besser vor untergeschobenen Verträgen zu schützen. Daneben soll allgemein auch das Widerrufsrecht für Telefonverträge auf den so vereinbarten Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie auf Wett- und Lotterie-Abschlüsse erweitert werden. Dabei sei unerheblich, "ob der Werbeanruf unerlaubt war". (dpa/tc)