Zweifelsfragen im BDSG

03.04.1981

KÖLN (bi) - Das geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) läßt viele

Fragen offen. Um solche Fragen wenigstens teilweise besser klären zu können, haben die obersten Aufsichtsbehörden der Länder nun die "Hinweise zur Anwendung des BDSG" (Teil 1) durch eine Fassung vom 1. Dezember 1980 neu geregelt.

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V. (GDD), Bonn, hat an den Beratungen zur Neufassung teilgenommen und veröffentlicht nun diese Verwaltungsvorschriften in kommentierter Fassung. Sie kosten 42 Mark.

Zum Beispiel wurde der Dateibegriff geklärt oder die Auftragsdatenverarbeitung, die der direkten Kontrolle der Aufsichtsbehörden unterliegt.

Informationen: Datakontext-Verlag, Postfach 400 253, 5000 Köln 40, Telefon 02 21/48 65 03.