Technologierat will Energieversorger zuegeln

Zukunftsminister Ruettgers will ein Multimediagesetz anregen

05.01.1996

Der im vergangenen Jahr von Bundeskanzler Helmut Kohl einberufene Rat fuer Forschung, Technologie und Innovation, in dem Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften zusammenarbeiten, hat der Bundesregierung die Schaffung eines national einheitlichen Medienordnungsrechtes nahegelegt. Ruettgers will diese Anregung aufnehmen.

Unproduktive Verwirrung ist nach Ansicht des Ministers die Folge, wenn etwa die Ministerpraesidenten der Laender das Teleshopping unter den Rundfunkbegriff fallen lassen, waehrend die Gerichte in konkreten Faellen anders entscheiden. Beispielsweise hatte das Verwaltungsgericht Muenchen entschieden, dass der Teleshopping-Sender Home Order Television (HOT) kein klassisches Fernsehen anbiete und damit eine Zustaendigkeit nach dem Landesmediengesetz nicht bestehe.

Neben der Neuregelung des Medienrechts empfahl der Technologierat der Bundesregierung, den Lizenznehmern von Telecomdiensten unentgeltlich oeffentliche Wegerechte zur Verfuegung zu stellen. Der Bund muesse verhindern, dass private Investoren durch kommunale Wegzoelle behindert wuerden. Im Rahmen des neuen Telekommunikationsgesetzes, so Ruettgers, werde der Bund entsprechende Bedingungen schaffen.

Schlechte Zeiten fuer die Energieversorger

Schwere Zeiten kommen wohl auf die grossen Energieversorgungskonzerne zu. Der Technologierat bat die Bundesregierung zu pruefen, ob die Aktivitaeten von Energieversorgern und Unternehmen, die sich mehrheitlich in oeffentlichem Besitz befinden, negative Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation im Telecommarkt haben. Es gehe nicht an, dass Grosskonzerne mit prall gefuellten Kassen die neu entstehenden Maerkte quasi im Alleingang eroberten. Ausserdem sei es widersinnig, wenn Unternehmen der oeffentlichen Hand die "Rueckverstaatlichung" der liberalisierten Bereiche betrieben. Beteiligungsbegrenzungen sind in der Diskussion - ein Vorschlag, der erst noch durch das Bundeswirtschaftsministerium geprueft werden muss.

Auch der Datenschutz war Thema in den Sitzungen des Technologierates. Eine Novellierung des Datenschutzgesetzes sei ueberfaellig, da die bisherige Regelung dem Trend zu Vernetzung und Dezentralisierung nicht genuegend Rechnung trage. Anwendern von Multimedia und Telecomdiensten muesse ein Hoechstmass an Anonymitaet gegenueber Netzbetreibern und Dienstleistungsanbietern zugesichert werden. Auch gelte es, die Bedingungen fuer staatliche Eingriffe im Rahmen der Strafverfolgung zu praezisieren.

Damit elektronisch signierte und herkoemmliche Schriftdokumente kuenftig gleichwertig sind, muss nach Ansicht des Forschungsministers die Datensicherheit verbessert werden. Dabei koenne die praktische Organisation von Datenschutz und -sicherheit keine "staatliche Veranstaltung" sein. Private "Trust Center" - der Minister spricht auch von "Notaren der Datennetze" - muessten mit Hilfe technischer Vergleichs- und Verschluesselungsverfahren Bestaetigungen darueber abgeben, dass auf elektronischem Wege abgesandte Dokumente mit den empfangenen uebereinstimmten.

UEber diese Detailplaene hinaus will das Bundesforschungsministerium auch daran gehen, ein technologiefreundlicheres Klima im Lande zu erzeugen. Mehr als ein plakativer Slogan sei die vom Technologierat angeregte "Initiative Informationsgesellschaft Deutschland".