Fristlose Entlassung rechtens

"Zu wenig Urlaub? Dann bin ich morgen eben krank ..."

28.12.2009
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Bei anderem Arbeitgeber gearbeitet

Auch in diesen Fällen ist die Rechtsprechung tendenziell zu Recht sehr streng. So kann nach einer Entscheidung des BAG aus dem Jahr 1993 eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer z. B. während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit einer schichtweisen Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachgeht.

Großzügiger sind die Gerichte allerdings dann, wenn der Arbeitnehmer während der Krankheit nur spazieren geht oder ein Restaurant aufsucht. Hieraus kann nämlich nicht kategorisch geschlussfolgert werden, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht ist. Arbeitsunfähigkeit ist nicht mit verordneter Bettruhe gleichzusetzen. Es kommt dann im Einzelfall auf die konkrete Erkrankung und darauf an, ob die Tätigkeit dem Heilungsprozess entgegensteht oder ihn jedenfalls verzögert.

Der Autor Torsten Lehmkühler ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de)

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