Fristlose Entlassung rechtens

"Zu wenig Urlaub? Dann bin ich morgen eben krank ..."

28.12.2009
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Drohung und Nötigung

Die Ankündigung, im Fall der Urlaubsverweigerung "den gelben Schein zu nehmen", ist eine widerrechtliche Drohung und Nötigung; darüber hinaus rechtfertigt dieses Verhalten den begründeten Verdacht, der Arbeitnehmer missbrauche notfalls seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht, um einen unberechtigten Vorteil zu erreichen.

Ferner kann die davon zu trennende tatsächliche Krankschreibung erschlichen bzw. die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht sein. Nach allgemeiner Meinung genügt sogar schon der dringende Verdacht, der Arbeitnehmer habe sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen, womit auch der Ausspruch einer Verdachtskündigung (nach vorheriger Anhörung) möglich ist.

Die Rechtsprechung billigt einer ordnungsgemäß ausgestellten ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch einen hohen Beweiswert zu, sodass der Beweis der Arbeitsunfähigkeit von dem Arbeitnehmer im Regelfall allein durch die Vorlage einer solchen Bescheinigung erbracht werden kann.

Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zerstört

Der Arbeitgeber muss dann entkräftende Umstände anführen. Gelingt ihm dies, kommt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ein geringer oder kein Beweiswert mehr zu. Kündigt der Arbeitnehmer sein "Blaumachen" im Vorfeld an, zerstört er deren Beweiswert jedoch bereits selbst. Er muss seine (behauptete) Krankheit dann konkret beschreiben und zum Nachweis den attestierenden Arzt von der Schweigepflicht entbinden.

Häufiger als man denkt entkräften Arbeitnehmer den Beweiswert ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch dadurch, dass sie anderen Tätigkeiten nachgehen, obgleich sie krankgeschrieben sind. Paradebeispiele sind der Bau des Eigenheims und die Erbringung von Arbeitsleistungen für andere Arbeitgeber.