Zolleinstufung von CD-ROMs als Praezedenzfall

03.05.1996

BRUESSEL (IDG) - Die Hoehe des Importzolls auf CD-ROMs steht immer noch in der Diskussion, diesmal bei der World Customs Organization (WCO) in Bruessel. Die WCO ist ein Bereich der World Trade Organisation und wurde mit dem Ziel gegruendet, innerhalb der EU-Mitgliedstaaten eine einheitliche Produktklassifizierung einzufuehren. Die Europaeische Union hat die Silberscheiben im September letzten Jahres als Videorekorder-Equipment eingestuft, was theoretisch einen 14prozentigen Zollaufschlag bedeutet. Wuerden sie als Computerteile gelten, waeren nur etwa drei Prozent Einfuhrzoll faellig. Vor der EU-Entscheidung hatten die 15 Mitgliedstaaten die Einstufung in die jeweilige Produktkategorie selbst vorgenommen. Bisher hat die EU keine Zoelle auf die Geraete erhoben, da die europaeische Computerindustrie 80 Prozent ihres CD-ROM-Bedarfs importiert. Die letztliche Entscheidung, wie die CD-ROMs einzustufen sind, betrachtet die europaeische Herstellerorganisation Eurobit jedoch als Praezedenzfall, da die EU die Einstufung von Produkten wie Modemkarten, Multimedia- Kommunikationsgeraete oder Netzkomponenten einer Pruefung unterziehen will.