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Zoff zwischen Intershop und Openshop

13.03.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Ulmer Openshop Holding AG ist sauer auf den großen Konkurrenten Intershop AG, Jena/Hamburg. Dieser hatte am Freitag per Pressemitteilung verlauten lassen, Openshop erkaufe sich gegen zehn Prozent der Umsätze an seinen Produkten "Openshop Mall" und "Openshop Hosting" eine Nutzungserlaubnis für die jeweiligen Produktbezeichnungen, die eindeutig bei den hauseigenen Marken "Intershop Mall" respektive "Intershop Hosting" abgekupfert seien. Die entsprechende Pressmitteilung von Intershop zitiert den Firmenanwalt Dirk Jovy mit der Aussage: "Die Erfolgsstory von Intershop verleitet Mitbewerber dazu, sich als Trittbrettfahrer daran anzulehnen [...] Die Rechtsprechung nennt derartiges Geschäftsgebaren ´unlautere Anlehnung und Rufausbeutung´."

Openshop findet das natürlich gar nicht lustig. Die Ulmer bezeichneten das Vorgehen in ihrer Erwiderung als "untauglichen und überflüssigen Versuch eines Störfeuers". Der Vorstandsvorsitzende Thomas Egner gibt sich empört, leugnet die von Intershop genannten Fakten aber keineswegs: "Diese Vereinbarung wurde von unserer Seite als Gentlemen´s Agreement bereits am 24. Februar auf der CeBIT getroffen. Wir sind überrascht, dass Intershop es als angeblicher Marktführer nun für nötig hält, diesen Vorgang an die Öffentlichkeit zu bringen." Man habe bereits neue Produktnamen gefunden und gehe davon aus, dass sich die an Intershop zu zahlende Lizenzgebühr sich maximal "im unteren sechsstelligen D-Mark-Bereich" bewegen und die Prognosen der Analysten bezüglich Umsatz und Gewinn der Ulmer nicht berühren werde.