Europa-Parlament und EG-Kommission marschieren getrennt:

Zerreißprobe für EG-weite Telecom-Politik

06.01.1989

BRÜSSEL/STRASSBURG (bi) - EG-Kommission und Europäisches Parlament ziehen in Sachen Liberalisierung und Telekommunikation nicht am gleichen Strang. Die Bestrebungen der Kommission, neue Dienstleistungsbereiche aus dem Monopol zu lösen, haben im Straßburger Parlament keinen Rückhalt gefunden.

Wo die Brüsseler Beamten im Nachschlag zum Erlaß von Richtlinien für den EG-weiten Endgerätemarkt kurz vor Weihnachten "im Grundsatz" eine solche auch für den Bereich der Dienstleistungen beschlossen haben - und zwar ohne Befassung des EG-Ministerrates stimmte zwei Wochen vorher das von der sozialistischen Fraktion dominierte EG-Parlament mit einer knappen Mehrheit von 139 gegen 131 Stimmen bei vier Enthaltungen dagegen. Begründung: Die sozialen Aspekte des Postwesens würden gefährdet, es sei nicht sichergestellt, daß die Postverwaltungen auch die von den Wirtschaftszentren entfernten und schwächeren Regionen nach einer Deregulierung bedienen könnten.

Das Abstimmungsergebnis aus Straßburg hat die EG-Kommission offenbar nicht von ihrer bereits von großen und größeren EG-Ländern unter Anführung der Franzosen kritisierten und beim Europäischen Gerichtshof angefochtenen politischen Linie einer weitgehenden Postliberalisierung abbringen können. Die Brüsseler Kommissare wollen, so hieß es nach der Beschlußfassung, dieses Mal allerdings diplomatischer vorgehen als bei der Endgeräte-Richtlinie und die neuerliche Grundsatzentscheidung noch mit den Mitgliedsländern "besprechen". Sie gehen allerdings nach wie vor davon aus, daß sie nach Artikel 90 des EWG-Vertrages öffentliche Unternehmen über Richtlinien und ohne Konsultation des Ministerrats den EG-Wettbewerbsregeln unterwerfen können.

Das neue Regelwerk soll zwar nicht den herkömmlichen Telex-Dienst, dafür aber das florierende Telefax-System für den Wettbewerb durch private Anbieter und Betreiher zugänglich machen. Ferner sollen die heutigen Fernmeldebehörden den künftigen Konkurrenten alle erforderlichen technischen Angaben für den Netzanschluß zur Verfügung stellen. Außerdem sollen die heutigen Kunden das Recht bekommen, langfristige Altverträge vorzeitig zu kündigen.

Ebenfalls zur Umsetzung des aus dem Jahr 1987 stammenden Telekommunikation-Grünbuchs hat die Kommission der "Zwölf " zugleich eine Richtlinie nach Artkel 100 A (Mehrheitsvotum) über die Harmonisierung des Zugangs zu Telecom-Dienstleistungen vorgeschlagen. Ziel dieser Bestimmungen sind vor allem die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Zulassungsnachweise und -verfahren. Eine endgültige Entscheidung soll jedoch erst im März dieses Jahres fallen.