Verlag zieht Konsequenz aus Post-Entscheidung

Zeitungsvertrieb mit MDS 21/20

28.07.1978

KÖLN (pi) Die Deutsche Bundespost, die bisher für die Verlage im Rahmen der "Besonderen Dienste" Verpackung, Beanschriftung und Inkasso auf Bundesebene vornahm, hat dieses Abkommen mit den Verlagen zum 31.12. 78 aufgekündigt.

Der Verlag der Gießener Allgemeinen Zeitung hat sich daraufhin für den Einsatz eines Distributed Processing System MDS 21/20 entschieden, um den ab ab 1. 1. 1979 täglich anfallenden Änderungsdienst einschließlich Reiseversand im eigenen Haus durchführen zu können.

Das MDS-System soll in der Vertriebsabteilung des Verlages installiert werden. Es besteht aus einem bildschirmorientierten Arbeitsplatz mit Zentraleinheit, Diskettenlaufwerk und Terminaldrucker. Die Anlage wird

über das öffentliche Fernsprechnetz mit einem Rechenzentrum in Wetzlar verbunden.

Die vom Sachbearbeiter über Tastatur auf Diskette erfaßten Versanddaten zur Verarbeitung an das RZ übertragen. Die Ergebnisse kommen auf dem gleichen Weg retour. Der Ausdruck der Anschriften erfolgt auf dem Terminaldrucker.

Die Versandsoftware berücksichtigt nach MDS-Angaben alle postalischen Vorschriften.