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Zeitungsverleger warnen vor Mobilcom-Anzeigen

14.12.1998
Von Michael Hufelschulte
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat vor Anzeigen der Mobilcom AG gewarnt. Rechtsvertreter der Telekom hätten darauf hingewiesen, daß der Mitbewerber Anzeigenkampagnen mit dem Schauspieler Manfred Krug starten wolle. Nach Auffassung des ehemaligen Monopolisten sei diese Werbung wettbewerbswidrig und verletze die Persönlichkeitsrechte von Krug, der in die Werbung der Mobilcom anscheinend nicht eingewilligt habe. Die Telekom drohe nun den Verlagen, die diese Anzeigen schalten, mit Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der BDZV hält eine abschließende Beurteilung der Rechtslage noch nicht für möglich. Es sei allerdings nicht auszuschließen, daß die Vorwürfe der Telekom berechtigt seien. Bereits vor einigen Wochen hatte der ehemalige Monopolist eine einstweilige Verfügung gegen Mobilcom erwirkt. Der Mitbewerber hatte Anzeigen veröffentlicht, die in Typographie, Gestaltung und Werbebotschaft genau den Telekom-Werbungen entsprachen.