Zeitarbeit - das sollten Sie wissen

24.10.2000

Als Zeitarbeiter stehen Sie auf der Gehaltsliste des „Verleihers“ und sind dort mit allen Rechten und Pflichten beschäftigt, wie in jedem anderen Unternehmen auch. Das gilt auch für Urlaubs-, Krankheits-, Unfall oder Kündigungsregelungen. Ihr Arbeitgeber darf Sie nur bis zu einem Jahr lang ununterbrochen an eine anders Unternehmen „verleihen“. Danach hat der Gesetzgeber eine Unterbrechung von drei Monaten vorgesehen. Auch bei Unterbrechungen zwischen den Kundeneinsätzen bleiben Sie bei Ihrem Arbeitgeber angestellt und verlieren keine Ansprüche. Abwerbung ist in der Zeitarbeit nichts Ungewöhnliches, außerdem betätigen sich fast alle Personaldienstleister auch als Arbeitsvermittler. Als Mitarbeiter vom Verleiher zum Entleiher zu wechseln, stellt in der Regel kein Problem dar.