Zite und Flipboard: Magazine für das Tablet-Zeitalter
Traditionelle Medien befinden sich seit Jahren auf dem Abstieg, das Internet mit zahlreichen Webseiten und Blogs gilt mit als einer der größten Konkurrenten. Tablets wie das iPad waren zwar kurzfristig ein Hoffnungsschimmer, allerdings konnten die wenigsten Verlage wirklich Konzepte vorlegen, mit denen sie Geld verdienen.
Dagegen stehen Projekte wie Flipboard und Zite. Hinter diesen stehen keine etablierten Verlagshäuser. Beide liefern eine App für das iPad und versprechen ein personalisiertes Leseerlebnis. Flipboard war der erste Dienst dieser Art. Nutzer können aus vorgegebenen Themen auswählen, oder ihre Twitter-, Facebook- und Google-Reader-Accounts mit der App kombinieren. Flipboard nutzt die Daten dann, um ein personalisiertes Magazin aus den jeweiligen Quellen zu erstellen.
Zite setzt noch stärker auf den Magazinfaktor als Flipboard. Nutzer können sich die verschiedenen Themenfelder auswählen, die sie interessieren. 33 sind aktuell vorgegeben, weitere lassen sich auf Wunsch anlegen. Auch hier können Twitter- und Google-Reader-Konten integriert werden.
Beide Apps setzen zwar auch auf etablierte Medien, der Löwenanteil der Nachrichten und Artikel stammt aber aus Blogs. Die Anwendungen sind zudem stabil und lassen sich intuitiv bedienen, etwa, indem man eine virtuelle Seite umblättert. Zite und Flipboard zeigen also, wie Medienschaffende in Zukunft die Tablets und die stärkere Verbreitung von Touchscreens nutzen können - aber auch, wie viel hochwertige Artikel und Beiträge es außerhalb der normalen Medienwelt gibt.
Beide Projekte wollen langfristig Geld durch das Einblenden von Werbung verdienen. Diese soll aber deutlich hochwertiger sein als bisherige Werbung im Web und sich mehr an Magazinen orientieren. Aktuell konzentrieren sich die Dienste noch auf den amerikanischen Markt. Ein ähnliche App würde in Deutschland allerdings auch gute Chancen haben - es sei denn, die Verlage verhalten sperren sich komplett und ziehen gegen die potentiellen Mitbewerber vor Gericht.