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WSJ: Microsoft und EU-Kommission auf Schmusekurs

24.11.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In der EU-Kartellklage gegen Microsoft arbeiten nach den Anhörungen der vergangenen Woche nun offenbar beide Streitparteien auf eine Einigung hin. Dies berichtet zumindest das "Wall Street Journal" unter Berufung auf Insider-Kreise. Demnach habe die Gates-Company in den vergangenen Tagen scheinbar genügend Punkte gemacht, um einige Wettbewerbshüter am Bestand ihrer Anschuldigungen vor einem Gericht zweifeln zu lassen. Microsoft-Kritiker wiederum hätten ausreichend überzeugende Argumente vorgebracht, dass die Gates-Company froh sein könne, einen Vergleich zu erzielen. Die EU-Kommission sei nun darauf erpicht, den Fall unter Dach und Fach zu bringen.

Im Rahmen des im August 2001 initiierten Verfahrens wirft die EU-Behörde dem Redmonder Softwareriesen vor, er nutze die dominierende Position seines PC-Betriebssystems Windows aus, um seine Marktposition in anderen Bereichen, etwa Lowend-Server oder Media-Player, zu Lasten des Wettbewerbs zu steigern. Im schlimmsten Fall drohen Microsoft bis zu drei Milliarden Dollar Strafe sowie eine Aufforderung, den Lieferumfang seiner Windows-Produkte zu verändern.

Den vom "WSJ" zitierten Beobachtern zufolge, ist ein Remis zwischen den beiden Parteien weitaus wahrscheinlicher. Falls es Microsofts Ziel war, die Kommission zum Rückzug zu veranlassen, haben die Verteidiger versagt, so das private Fazit eines Wettbewerbshüters. Ein anderes Mitglied der Brüsseler Behörde bezweifelt, dass die Kartellbehörde ausreichend Beweise vorgelegt habe, um den Fall vor ein Gericht zu bringen und zu gewinnen. Ein Großteil der vom "WSJ" befragten Regulierer vertrat dennoch die Auffassung, dass die EU-Kommission die Angelegenheit auf jeden Fall weiter verfolgen werde. Auf Seiten der Verteidigung hieß es, Microsoft sei zuversichtlich, eine Übereinkunft zu erzielen und von einer EU-Entscheidung verschont zu werden.

Egal, welches Resultat Anfang nächsten Jahres ansteht - die Auflagen der EU gegenüber Microsoft dürften deutlich strenger ausfallen als bei der mit dem US-Justizministerium erzielten, außergerichtliche Einigung. So hatte die EU-Kommission mehrmals erklärt, die damals vereinbarten Sanktionen würden bei weitem nicht ausreichen. (mb)