Freiberufler

Worüber Selbständige stolpern

14.10.2012
Von 
Karen Funk ist Senior Editor beim CIO-Magazin und der COMPUTERWOCHE (von Foundry/IDG). Ihre inhaltlichen Schwerpunkte sind IT-Karriere und -Arbeitsmarkt, Führung, digitale Transformation, Diversity und Sustainability. Als Senior Editorial Project Manager leitet sie zudem seit 2007 den renommierten IT-Wettbewerb CIO des Jahres. Funk setzt sich seit vielen Jahren für mehr Frauen in der IT ein. Zusammen mit einer Kollegin hat sie eine COMPUTERWOCHE-Sonderedition zu Frauen in der IT aus der Taufe gehoben, die 2022 zum 6. Mal und mit dem erweiterten Fokus Diversity erschienen ist.

5. Rentenversicherungspflicht stellt kein Problem dar

Falsch: Sollte bei einem selbständigen Informatiker eine Rentenversicherungspflicht vorliegen, bedeutet das Nachzahlungen an die DRB in Höhe von maximal zirka 24.000 Euro für vier Jahre rückwirkend. Eine Überprüfung durch die DRB ist jederzeit möglich.

Empfehlung: Vor Beginn einer selbständigen Tätigkeit sollten Sie prüfen, welche Strategie im Einzelfall als Lösung für Sie in Frage kommt. Es gibt für Existenzgründer weiterhin die Möglichkeit einer Freistellung für die ersten drei Jahre der Selbständigkeit. Andere Möglichkeiten sind einzelfallabhängig zu prüfen. Grundsätzlich wichtig ist auch hier die strategische Ausrichtung des Unternehmens, um die relevanten Kriterien positiv zu erfüllen.

Wer feststellt, dass er dem ein oder anderem Irrtum aufgesessen ist und dies nun gerne korrigieren will, den kann Gründungsexperte Brenner beruhigen. Denn:

Unternehmerische Fehler sind reparabel

Richtig: Es ist äußerst sinnvoll, bei einer Unternehmensgründung gerade die behördlichen Themen sehr sorgfältig zu gestalten. Sollte es trotzdem - auch weil viele Gründer nach dem Motto "es wird schon gut gehen" starten - zu schmerzlichen finanziellen Forderungen seitens des Finanzamtes, der DRB, der IHK und der Berufsgenossenschaften kommen, gibt es verschiedenartige Möglichkeiten zur Rettung der Situation.

Empfehlung: Um spätere Reparaturen zu vermeiden, können Existenzgründer ein Gründungs-Coaching nutzen - die KfW bietet beispielsweise das bis zu 90 Prozent geförderte "Gründungscoaching Deutschland". Im Rahmen dieses Programms werden die genannten Problemfelder positiv gestaltet und mit Hilfe von Testaten in Richtung Behörden abgesichert. Sollte eine Förderung zeitlich nicht mehr möglich sein, hilft die Erstellung eines Gutachtens, um die Finanzbehörde von der Freiberuflichkeit eines Informatikers zu überzeugen. Gleiches gilt sinngemäß im Themenfeld der Scheinselbständigkeit und der Rentenversicherungspflicht. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, einen fachlich versierten Juristen mit einzubeziehen.

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Peter Brenner berät seit vielen Jahren IT-Experten, die sich selbständig machen wollen.
Peter Brenner berät seit vielen Jahren IT-Experten, die sich selbständig machen wollen.
Foto: Peter Brenner

Peter Brenner ist seit 1978 Informatiker und als Existenzgründungsberater und Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig. Außerdem ist er Gründungs- und Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Selbständige in der Informatik e.V. (BVSI) www.bvsi.de. Bei Rückfragen zu diesem Artikel oder Fragen zur Selbständigkeit erreichen Sie ihn unter der E-Mail peterbrenner@t-online.de oder telefonisch (0172-5470892) sowie per Fax (02203-695854). Zusätzliche Inforamtionen gibt es zudem unter www.svkanzlei.de.