Allianz für selbständige Wissensarbeit

„Wir erwarten eine gezielte Förderung der Existenzgründer“

29.06.2016
Von 
Hans Königes war bis Dezember 2023 Ressortleiter Jobs & Karriere und damit zuständig für alle Themen rund um Arbeitsmarkt, Jobs, Berufe, Gehälter, Personalmanagement, Recruiting sowie Social Media im Berufsleben.
In Politik und Gesellschaft fehlt das Verständnis für Freiberufler, meint eine neugegründete Vereinigung der Personaldienstleister, die Allianz für selbständige Wissensarbeiter (ADESW). Deren Sprecher, Carlos Frischmuth, erläutert im CW-Gespräch, warum Politiker die Lage der Freiberufler völlig falsch einschätzen und weshalb es den Trend zum Clickworking in Deutschland gar nicht gibt.

CW: Was wollen Sie mit Ihrer Initiative erreichen?

CARLOS FRISCHMUTH: Wir sehen erhebliche Probleme auf die deutsche Wirtschaft zukommen. Die Bundesregierung droht durch die Fehlausrichtung ihrer Arbeitsmarktregulierung einen Kollateralschaden in Branchen und Marktfeldern auszulösen, wie der IT-, Digital- und Kreativwirtschaft, aber auch bei Ingenieuren und Honorarärzten. Diese waren ursprünglich überhaupt nicht angesprochen und wurden im Koalitionsvertrag sogar als förderungswürdig bezeichnet. Bisher wartet der Markt auf die Umsetzung genau dieser Koalitionsvorhaben. Dazu gehört auch, die gezielte Förderung von Existenzgründern voranzutreiben. Denn oft sind diese die erfolgreichen Arbeitgeber von morgen und schaffen attraktive, gut bezahlte neue Jobs.

Carlos Frischmuth, Sprecher der ADESW: "Zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ist der deutsche Arbeitsmarkt auf flexible Beschäftigungsformen für hochqualifizierte Fachkräfte angewiesen."
Carlos Frischmuth, Sprecher der ADESW: "Zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ist der deutsche Arbeitsmarkt auf flexible Beschäftigungsformen für hochqualifizierte Fachkräfte angewiesen."
Foto: ADESW

Wir unterstützen die Bemühungen der Bundesregierung im Kampf gegen Lohndumping und den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen. Zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ist der deutsche Arbeitsmarkt aber auf flexible Beschäftigungsformen für hochqualifizierte Fachkräfte angewiesen.

ADESW-Kampagnen

Um sich Gehör und Aufmerksamkeit zu verschaffen, hat die ADESW mehrere Kampagnen initiiert. Die aktuelle ADESW-Kampagne www.experten-arbeit-stärken.de setzt bewusst auf sehr direkte und persönliche Botschaften, die unmittelbar an die politischen Entscheidungsträger gerichtet sind. Eine entscheidende Rolle kommt dabei den betroffenen Selbständigen und Unternehmen zu. Mit persönlichen Anschreiben über die Kampagnen-Webseite an die politischen Entscheidungsträger und durch eine breite Streuung der Kampagne über die sozialen Netzwerke wollen wir den Druck auf die Politik erhöhen.

CW: Um welche Eingriffe geht es konkret?

CARLOS FRISCHMUTH: Die Arbeit von hunderttausenden Selbständigen gestaltet sich schon seit längerer Zeit schwierig. Eine unkalkulierbare und nicht mehr zeitgemäße Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung durch das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle verunsichert die selbständigen Spezialisten und deren Auftraggeber. Dadurch werden die freien Experten im besten Fall verspätet oder nur verkürzt eingesetzt, oder aber sie verlieren im schlimmsten Fall ganze Aufträge. In Politik und Gesellschaft fehlt bisher leider das Verständnis für diese wichtige Gruppe innerhalb der deutschen Wirtschaft - im Gegenteil, die Große Koalition hatte bis vor kurzem sogar weitere Einschränkungen für selbständige Tätigkeiten vorgesehen. Demgegenüber steht, dass deutsche Firmen schon lange von selbständigen, hochqualifizierten Experten profitieren. Gerade sie sind es, die über Jahre für unser Land zu einem zentralen Erfolgsfaktor geworden sind. Und genau dieser Personenkreis ist knapp und wird stark nachgefragt. Die Wirkungsmöglichkeiten dieser Freiberufler dürfen auf keinen Fall durch pauschale regulatorische Eingriffe eingeschränkt werden.

Bundesregierung übersieht gut ausgebildete Freelancer

CW: Nun ist ja die Bundesregierung seit einiger Zeit dabei, den Arbeitsmarkt anders zu regulieren.

CARLOS FRISCHMUTH: Die Bundesregierung und ihre Ministerien übersehen leider eine deutlich sechsstellige Zahl an hochqualifizierten und akademisch gut ausgebildeten Freelancern, wie etwa der Honorararzt, der selbständige Ingenieur oder der freiberufliche IT-Experte. Allesamt sind weder schutzbedürftig noch aus einer Not oder prekären Marktlage heraus solo-selbständig. Dieser Personenkreis wählt dieses flexible Erwerbs- und Lebensmodell aus freien Stücken. Zum Beispiel ist es für die junge Mutter mit einem Prädikatsexamen in Wirtschaftsinformatik eine exzellente Option, von zu Hause aus an ein paar Tagen pro Woche erwerbstätig zu sein. Unter anderem weil sie damit Familie und Beruf ideal unter einen Hut bekommt. Selbständige IT-Spezialisten erzielen in deutschen Unternehmen zudem Monatsumsätze von durchschnittlich 12.000 Euro vor Umsatzsteuer. Dazu kommt noch das Honorar für die Leistungen des Personaldienstleisters, so dass der Kunde letztlich deutlich mehr als 12.000 Euro pro Monat für die Leistungen des Freelancers bezahlt.

Von einem häufig als Totschlagargument genannten Einsparmotiv seitens der Auftrag gebenden Unternehmen, Lohnnebenkosten oder bezahlten Urlaub zu vermeiden, kann also gar keine Rede sein. Es kommt die Unternehmen de facto teuer zu stehen, hochqualifizierte Freelancer für projektbasierte Aufträge zu engagieren. Die Befürworter einer Regulierung führen oft vor allem die stark gestiegene Zahl von Selbständigen ins Feld. Tatsächlich geht die Zahl der Selbständigen laut DIW-Wochenbericht 36.2015 seit einigen Jahren aber zurück. In den 90er Jahren hatte die selbständige Beschäftigung in Deutschland noch deutlich zugenommen. Dieser Trend hielt - auch wegen der Förderung von arbeitslosen Existenzgründern im Zug der Ich-AG - bis 2007 an, danach blieb die Zahl der Selbständigen einige Jahre weitgehend konstant, und seit 2012 nimmt die Zahl der Selbständigen sogar ab. Wir sehen also gar keinen Grund für eine weitere Regulierung seitens der Bundesregierung.

CW: Was ist mit dem oft genannten Feld der Crowd- und Clickworker?

CARLOS FRISCHMUTH: Die Befürworter einer stärkeren Regulierung von flexibler Arbeit behaupten oft, dass diese Form der Beschäftigung in Deutschland rasant zunimmt. Im Wesentlichen beziehen sie sich dabei auf Zahlen aus den USA. In Wahrheit ist aber in Deutschland kein signifikanter Trend zum Crowd- und Clickworking in Sicht. Die Möglichkeit, über Crowdworking-Plattformen externes Know-how "einkaufen" zu können, wird oft damit gleichgesetzt, dass Unternehmen Stammpersonal ersetzen oder Arbeitsstandards umgehen wollen.

Crowdworking in Deutschland wenig verbreitet

In der Realität ist Crowdworking selbst in der Informationswirtschaft wenig verbreitet: In einer im Januar 2015 veröffentlichten Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung gaben nur 4,2 Prozent der deutschen Unternehmen an, Crowdworking-Plattformen zu nutzen oder nutzen zu wollen. Fast 45 Prozent der deutschen Unternehmen ist das Konzept noch gänzlich unbekannt. Knapp acht von zehn halten die Arbeitsinhalte für eine Fremdvergabe über eine Plattform für ungeeignet. Die Hälfte fürchtet Qualitätsprobleme, etwas weniger sehen juristische Unsicherheiten und das Risiko, dass sensibles Wissen nach außen dringt. Zusammenfassend kann man sagen, da ist kein großer Handlungsbedarf abzulesen.

CW: Was sind ihre Kritikpunkte gegenüber der Politik?

CARLOS FRISCHMUTH: Hochqualifizierte selbständige Experten sind nicht schutzbedürftig - vielmehr muss diese gut funktionierende Freelancer-Kultur als integraler Teil der Wirtschaft honoriert und gefördert werden. Deutschland kann und darf es sich nicht leisten, diese freiwillig selbständigen Wissensträger in einer rechtlichen Grauzone zu drangsalieren und mit einer verstärkten Bürokratisierung zu behindern. Sie verdienen mit ihrer Tätigkeit gutes Geld und sorgen selbst für das Alter vor. Nicht nachvollziehbare Prozesse und Verfahren der zuständigen Behörden, etwa das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung sorgen dafür, dass sowohl auf der Seite der Unternehmen als auch bei den Experten selbst Verunsicherung herrscht. Das erschwert den flexiblen Einsatz von externen Spezialisten und baut zusätzliche und unnötige Hürden auf.

Digitale Wirtschaft braucht flexiblen Arbeitsmarkt

CW: Was sollte die Regierung aus Ihrer Sicht ändern?

CARLOS FRISCHMUTH: Das Ziel der Bundesregierung sollte es sein, den echten Missbrauch im Arbeitsmarkt zu verhindern und dazu unnötige bürokratische Hürden für Bürger(innen) und Unternehmen abzubauen. Allerdings bewirken die aktuelle Situation und noch mehr die Pläne des Arbeitsministeriums eher das Gegenteil. So werden durch die vom Ministerium geplanten Meldepflichten an den Betriebsrat zusätzliche Hürden für unternehmerisches Engagement geschaffen, anstatt für eine rechtssichere und zukunftsfähige Dienstleistungswirtschaft in Deutschland zu sorgen. Diese Dinge waren für den Arbeitsmarkt des Industriezeitalters vielleicht noch sinnvoll, aber eine moderne, zunehmend digitale Wirtschaft braucht einen dynamischen und flexiblen Arbeitsmarkt, welcher die enormen Potenziale der selbständigen Experten, insbesondere aus der IT, unbürokratisch nutzen kann.

CW: Was bedeutet das aktuell für die Unternehmen und die Freelancer?

CARLOS FRISCHMUTH: Sowohl für Unternehmen als auch für Freelancer heißt das: Wir müssen weiterhin gemeinsam für die Akzeptanz bei den Gesetzgebern und innerhalb der Gesellschaft kämpfen. Wir konnten in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden den verantwortlichen Politikern aufzeigen, wie wichtig diese Gruppe der hochqualifizierten Selbständigen für die deutsche Wirtschaft ist. Deswegen wurde der sehr kritische Entwurf aus dem November 2015 gekippt, welcher die Beauftragung von Selbständigen erschwert hätte. Eine beruhigende Botschaft möchte ich dann doch senden: für selbständige Experten und deren Auftraggeber bedeutet der aktuell dem Bundestag zur ersten Lesung vorgelegte Gesetzesentwurf, dass eine Zusammenarbeit unter Beachtung bestimmter Grundregeln für den Einsatz von Subunternehmern weiterhin rechtssicher möglich ist. Darüber hinaus geben wir nicht auf, der Politik aufzuzeigen, dass wir weiterhin großen Handlungsbedarf im Sinne einer Verbesserung sehen. Ein wichtiger Punkt ist die Klarheit in der Rechtssicherheit und der Abbau der Bürokratie in diesem Bereich. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Arbeit von selbständigen Wissensträgern gefördert wird und die Verunsicherungen im Markt endlich überwunden werden. Insofern fordern wir alle Freelancer auf, sich an der Aktion experten-arbeit-stärken.de zu beteiligen - wir werden diese Plattform von Seiten der ADESW zusammen mit unseren Partnerverbänden langfristig aufrechterhalten!

Warum die ADESW

Die führenden Personaldienstleister Deutschland haben sich zur Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW) zusammengeschlossen, um "der Politik auf Augenhöhe zu begegnen und an einem sinnvollen und zukunftsfähigen Gesetz aktiv mitwirken und mitgestalten zu können", wie sie es formulieren. Die Mitglieder der Allianz unterstützen Unternehmen bei der Suche und Gewinnung von selbständigen Wissensarbeitern. Die Mitgliedsunternehmen der ADESW beschäftigen intern mehr als 4500 festangestellte Mitarbeiter. Der Branchenumsatz mit selbständigen Wissensarbeitern betrug im Jahr 2015 mehr als 15 Milliarden Euro. Im Jahresdurchschnitt besetzen die Allianz-Mitglieder gemeinsam mehr als 20.000 Projekte mit selbständigen Experten. Über 5000 Kunden, darunter Dax-Unternehmen, Mittelständler, Startups sowie Bundesbehörden und andere öffentliche Auftraggeber profitieren von dieser Expertise.

Über diese Plattform sei man im politischen Berlin gut vernetzt, sehr aktiv und stehe in einem intensiven Dialog, sowohl mit den zuständigen Ministerien, dem Kanzleramt sowie dem zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Die Mitglieder der Allianz unterstützen Unternehmen bei der Suche und Gewinnung von selbständigen Wissensarbeitern. "Wir sind überzeugt, dass für eine zukunftsfähigeWettbewerbsfähigkeit und hohe Innovationskraft in deutschen Unternehmen ein optimaler Mix aus fest angestellten Mitarbeitern, temporären Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung und projektbasiert eingesetzten Freiberuflern wichtig ist", so deren Sprecher Carlos Frischmuth.

Hintergründe und Vorgeschichte

Bei der Entstehung des Koalitionsvertrages im Jahr 2013 hatten die beteiligten Parteien den Eindruck gewonnen, dass es in Deutschland einen nicht unerheblichen Anteil an Missbrauch im Arbeitsmarkt gibt. Laut den Gewerkschaften und der SPD sollte sich dieser Missbrauch vor allem im Bereich von Zeitarbeit und Werkverträgen abspielen. Die Daten- und Faktenlage war aber schon damals dünn und ist es noch heute. Einen fundierten und faktenuntermauerten Nachweis in wie vielen Fällen es überhaupt zu Missbrauch kommt, ist das Arbeitsministerium bisher schuldig geblieben. Und das, obwohl dies eigentlich die EU-Richtlinie zur Gesetzesfolgeabschätzung (GFA) explizit fordert.

Am 16. November 2015 legte dann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vor. Dieser sah unter anderem die Einführung eines neuen Paragrafen 611a BGB mit einem altertümlichen und praxisfremden Kriterienkatalog zur Abgrenzung von selbständig tätigen Personen zu festangestellten Arbeitnehmern vor.

Viele Kunden und Freiberufler interpretierten den Referentenentwurf so, dass die bisher gewohnte und seit Jahrzehnten praktizierte Beauftragung freiberuflicher Experten zukünftig nicht mehr möglich beziehungsweise künftig illegal sein sollte. Alles in allem konnte man den Eindruck gewinnen, dass das BMAS der Personaldienstleistungsbranche und damit auch deren Kunden die Zusammenarbeit mit freiberuflichen Experten beziehungsweise Soloselbständigen massiv erschweren wollte. Werkverträge wurden - ganz im Gegensatz zum ursprünglichen Ansinnen und Wortlaut im Koalitionsvertrag - gar nicht mehr tangiert, stattdessen hatte man sich nun plötzlich auf den selbständigen Dienstvertrag konzentriert. Damit hatte sich das BMAS deutlich über das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel hinweggesetzt.

Der ADESW und die Gesetzeslage

Geplant ist neben dem Wegfall der Vorrats-Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis das Einfügen eines Paragrafen 611a in das BGB. Er definiert den Arbeitnehmerbegriff anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Das ist die Gesamtheit rechtskräftiger Entscheidungen der obersten gerichtlichen Instanzen wie des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs. In der Praxis wird der Paragraf kaum zu anderen Ergebnissen bei der Beurteilung des Arbeitnehmerstatus führen. Grund: Die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung wird einfach festgeschrieben.

Mitglieder der ADESW

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Kontakt: Allianz der Dienstleister für den Einsatz von selbständigen Wissensarbeitern und assoziierte Partner (ADESW), Karlplatz 7, 10117 Berlin, Tel. 030/847 884 100, Fax 030/847 884 299, Mail info@adesw.de, www.adesw.de.