Deployment

Windows 7 für Administratoren Teil 2

02.04.2013
Von Ulrich B. Boddenberg

Vorinstallierte Versionen und Re-Imaging-Recht

Wenn Sie nicht als Großabnehmer PCs ohne vorinstalliertes Betriebssystem kaufen, wird es auf Ihren Geräten bereits ein Windows 7 geben. Warum also nicht einfach den PC einschalten, 15 Minuten warten, bis das vorinstallierte Betriebssystem eingerichtet ist und den Benutzer losarbeiten lassen?

Ein wesentliches Problem ist, dass die vorinstallierten Images mit Sicherheit nicht gemäß Ihrer Vorgaben beziehungsweise Vorstellungen eingerichtet sein werden. Vermutlich installieren Sie standardmäßig keine Spiele und Testversionen von Virenscannern und Bildbearbeitungswerkzeugen mit. Dafür möchten Sie vielleicht andere Software einfügen, wie beispielsweise den Adobe Reader.

Zu bedenken ist auch, dass bei der Beschaffung von PCs zu unterschiedlichen Zeitpunkten vermutlich auch leicht unterschiedliche Vorinstallationen geliefert werden.

Eventuell entspricht auch die Partitionierung nicht Ihren Vorstellungen oder Sie möchten den Beitritt zur Domäne optimieren – kurzum: Es gibt viele Gründe dafür, nicht einfach die vorinstallierte Version zu verwenden.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, das Betriebssystem neu zu installieren und dabei eine Volumenlizenzversion aufspielen, stellt sich die Frage nach den lizenzrechtlichen Aspekten.

Grundsätzlich gewährt Microsoft Volumenlizenzkunden (!) das Recht auf Re-Imaging. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass beispielsweise auf einem PC, der vom Hersteller mit einer Windows 7-Business-Lizenz verkauft worden ist, ein Image aufgebracht werden darf, das von einem Windows 7-Business-Volumenlizenzdatenträger installiert wurde. Die Bedingungen für die legale, also lizenzbestimmungskonforme Nutzung des Re-Imaging-Rechts sind relativ eng:

  • Re-Imaging ist nur erlaubt, wenn das zu installierende Image mit einem legal erworbenen Volumenlizenzdatenträger erstellt worden ist, also im Rahmen des Volumenlizenzvertrags. Ein Re-Imaging auf ein mit einem OEM/SB/FPP-Datenträger erstelltes Image ist in jedem Fall verboten. (Zu den Abkürzungen siehe den grauen Kasten weiter unten.)

  • Die für den PC lizenzierte Betriebssystemversion und das via Image installierte Betriebssystem müssen dieselben Editionen sein. Ein Re-Imaging vom Windows 7 Home auf Windows 7 Business ist beispielsweise nicht zulässig.

  • Selbstverständlich müssen auch die Produktversionen übereinstimmen. Eine für einen PC vorhandene Windows-Vista-Lizenz kann nicht mit Windows 7 re-imagt werden. Das ist aber wohl einleuchtend.

  • Beim Re-Imaging müssen die Sprachen übereinstimmen. Ein Re-Imaging einer deutschen Windows 7-Business-Lizenz auf ein englisches Windows 7 Business ist nicht erlaubt.