Notebook und Handy durchsucht

Willkür beim US-Zoll: Zeigt her Eure Daten

14.02.2008
Der US-Zoll darf Notebooks und Handys von Reisenden durchsuchen, persönliche Daten kopieren und Geräte beschlagnahmen. Das passiert auch – ohne Angabe von Gründen. Unternehmen sollten wissen, was an der Grenze auf ihre Mitarbeiter zukommen kann.

Wenn Sie eine Reise in die USA planen, sollten Sie sich gut überlegen, welche Daten auf Ihrem Notebook, Handy, USB-Stick, MP3-Player oder der Kamera gespeichert sind. Der US-Zoll ist nicht zimperlich, wenn es um die Durchsuchung elektronischer Geräte bei der Ein- und Ausreise geht. Die zuständige Behörde Customs and Border Protection (CBP) stellt sich nämlich auf den Standpunkt, dass ein Notebook oder ein Blackberry dem klassischen Aktenkoffer gleichzusetzen sein, berichtete vergangene Woche die "Washington Post". Dies hat zur Folge, dass Reisende am Flughafen ihre Rechner hochfahren und den Mitarbeitern Zugriff auf die Daten gewähren mussten. Wer sich nicht fügt, so die Argumentation der CBP vor Ort, bleibt am Boden.

Laut "Washington Post" wurden Mail-Archive, Dokumente, private Fotos sowie die Browser-Historie untersucht – wenn es den Mitarbeitern angemessen erschien, kopierten sie Dateien oder beschlagnahmten gleich den kompletten Rechner. Andere Passagiere berichteten davon, dass ihre Blackberrys beziehungsweise Mobiltelefone der gleichen Behandlung unterzogen wurden. Vertrauliche Geschäftsunterlagen von Unternehmen, Anwälten oder Journalisten und persönliche medizinische Informationen fallen somit in die Hände der US-Behörden. Die meisten in dem Artikel zitierten Betroffenen waren zwar amerikanische Staatsbürger, hatten aber Namen aus dem asiatischen oder arabischen Raum.

Wonach die Behörden genau suchen, ist nicht bekannt – vermutlich bloße Anhaltspunkte, die auf ein illegales Verhalten hindeuten. Diesbezügliche Anfragen hat das Department of Homeland Security (DHS), die Heimatschutzbehörde der USA, bislang nicht beantwortet. Dies gilt auch für die Auswahlkriterien der betroffenen Reisenden. In der vergangenen Woche haben daher die Bürgerrechtsorganisationen Electronic Frontier Foundation (EFF) und Asian Law Caucus eine Klage (PDF) eingereicht, um in Erfahrung zu bringen, warum und wie die Untersuchungen durchgeführt werden und was mit den Daten geschieht, die im Rahmen dieses Prozesses gewonnen werden. Die offizielle Anfrage war im vergangenen Herbst gestellt und bis dato ignoriert worden.

Zudem wurden Nachfragen der Grenzkontrolleure zu politischen und religiösen Vorlieben der Reisenden kritisiert. Eine Frau, die aus dem Nahen Osten in die USA zurückgereist war, sollte nach Informationen der Bürgerrechtler in San Francisco alle Personen benennen, mit denen sie auf der Reise gesprochen hatte, sowie Auskünfte über alle Orte geben, an denen sie übernachtet hatte. Eine britische Marketing-Managerin, die von Washington D.C. nach London fliegen wollte, hat ihr beschlagnahmtes Notebook nach über einem Jahr immer noch nicht zurückerhalten.

In der Zwischenzeit haben einige Unternehmen auf die veränderte Situation reagiert, berichtet die "Washington Post". Demnach untersagte ein US- sowie ein niederländischer Konzern seinem Management, vertrauliche Informationen auf Notebooks über die US-Grenze zu transportieren. Eine kanadische Anwaltskanzlei verlange von ihren Anwälten, nur "nackte" Notebooks – komplett ohne Daten – in die USA mitzunehmen. "Wir greifen auf unsere Informationen über das Internet zu", zitiert die Zeitung einen Partner der Kanzlei Blaney McMurtry aus Toronto. Der Ansatz sei zwar riskant, aber die Risiken durch Hacker seinen denen durch eine staatliche Untersuchung vorzuziehen. Die Diskussion erinnert ein wenig an die Causa "Clipper-Chip" aus dem vergangenen Jahrtausend – damals hatten Behörden eine Hintertür für den Zugriff auf verschlüsselte Informationen gefordert.

Derzeit laufen in den USA zwei Gerichtsverfahren, mit denen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsmethoden geprüft wird.