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Streit um Street View

Wilhelm Tell gegen Google

17.11.2009
Die Schweiz gegen Google. Der auch in anderen Ländern umstrittene Internetdienst Street View, bei dem ganze Straßenzüge, Häuser, Autos und Vorgärten abfotografiert werden, bringt die Schweizer auf die Palme.

Der oberste Schweizer Datenschützer, Hanspeter Thür, geht nun wegen des Google-Dienstes vor das Bundesverwaltungsgericht des Landes. Mit dieser wohl einmaligen Klage will er erreichen, dass der Internetgigant seine Aufnahmen so unkenntlich macht, dass Personen, Nummernschilder, aber auch Blicke in Vorgärten weitgehend verschwinden.

Zwar haben Googles Ablichtungen auch in anderen Ländern, darunter in Deutschland, heftige Diskussionen nach sich gezogen. Doch letztlich haben sich die Verantwortlichen mit den Zusicherungen Googles, für mehr Datenschutz zu sorgen, zufrieden gegeben - auch in Deutschland. Diese Schlichtung kommt in der Schweiz aber nicht zum Zug. Als erstes Land der Welt hat die Schweiz nun ein hohes Gericht eingeschaltet, das sich mit dem Vorgehen von Google befassen muss. Und Thür ist überzeugt, dass sein Land hier eine Vorreiterrolle hat.

Google hat durch seinen Datenbeauftragten Peter Fleischer bereits eine "energische" Gegenreaktion angekündigt. Das ficht Thür jedoch nicht an. "Ich kann auch vor das oberste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht, gehen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur dpa am Dienstag. Dass Fleischer beklagt, die Schweiz sei das einzige Land, wo das Angebot von Google vor Gericht komme, sei nur konsequent. "Man kann ja unterschiedliche Rechtsbeurteilungen haben", sagte Thür. "Aber wegen der Rechtssicherheit suchen wir ein verbindliches richterliches Urteil." Thür spricht von "Leitplanken", die es für Google und seine flächendeckende Bebilderung von Straßen, Kreuzungen und Häusern, aufzustellen gelte.

Der Internetkonzern wirft dem Schweizer dagegen vor, sich auf seine Lösungsvorschläge, wie sie etwa jetzt auch für Deutschland gelten, gar nicht erst eingelassen zu haben. Tatsächlich hält Thür die bisherige Anwendung einer Verzerrungssoftware für nicht ausreichend. Da der Persönlichkeitsschutz unzureichend sei, gelte es, das Aufnehmen und Aufschalten neuer Bilder bis zum Gerichtsurteil zu verhindern. Die Schweiz hatte unter anderem verlangt, das Unternehmen müsse Personen und Autokennzeichen besser unkenntlich machen sowie andere Vorgaben für einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre erfüllen.

Thür will die Frage geklärt wissen, inwieweit ein Internet-Anbieter vom Bundesgericht geschützte Persönlichkeitsrechte ausreizen und allenfalls unterwandern kann. Die Entscheidung der Richter wird allerdings erst in einigen Wochen erwartet. Sie haben aber genug Zeit, weil Google bis Ende dieses Jahres keine neuen Bilder aufschalten will.

Der Datenschützer kritisiert eine "ungenügende Anonymisierung", fehlende Sondermaßnahmen für "sensible Gegenden" wie etwa Schulen oder Kindergärten, die Zoom-Funktion, die Höhe der Kamera, die von Autos aus die Bilder aufzeichnet. Zudem fordert er eine vorzeitige Information der Bevölkerung vor dem Abfahren der Regionen. Wenn Google selbst sagt, es verwische oder verzerre bei 98 Prozent der Bilder die Informationen, blieben bei 20 Millionen Bildern aus der Schweiz auf Street View immer noch 400.000 ungenügend verschwommene Aufzeichnungen, argumentiert Thür.

Ein weiteres Problem ist die Zoom-Funktion. Das Heranzoomen auf Gesichter in einer Menge ist Schweizer Medien verboten. Auf Street View ist dies hingegen jedem möglich. "Ich kann aber Google nichts befehlen oder verbieten", sagt Thür. "Ich kann nur die Richter anrufen, die müssen nach einer Lösung suchen."

In vielen Ländern, wie etwa England oder Frankreich, seien es vor allem große Städte, die Google aufnehme. In der Schweiz sehe dies aus den engen räumlichen Gründen aber schon anders aus. "Hier geht das flächendeckender. Wir sind aber als kleines Land auch sensibler", sagt Thür dazu. "In der Schweiz fühlt man sich schneller in der Privatsphäre verletzt". (dpa/tc)