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Wieder vor Gericht: Apple gegen Apple

27.03.2006
In dieser Woche stehen sich zum dritten Mal Apple Computer und die Beatles-Rechtefirma Apple Corps Ltd. vor Gericht gegenüber.

Ein britischer Richter soll feststellen, ob Apple mit seinen iTunes Music Stores gegen ein Abkommen zwischen beiden Firmen verstößt, das aus Sicht von Apple Corps der Jobs-Firma den Online-Musikverkauf verbietet. Apple soll das Wort "Apple" beim Verkauf von Musik übers Netz nicht mehr verwenden dürfen und außerdem Schadenersatz in unbekannter Höhe zahlen, fordert Apple Corps, das die Geschäftsinteressen der Beatles und ihre Musik nach 1968 vermarktet.

Apple hingegen vertritt die Auffassung, der Vertrag erlaube die Nutzung des Namens "Apple" im Zusammenhang mit Online-Datenübertragungen und damit auch beim Download von Songs. Der dem Prozess vorsitzende Richter Edward Mann ist übrigens selbst iPod-Nutzer; keine der beiden Parteien hat aber deswegen gefordert, er möge wegen Befangenheit zurücktreten.

Zum ersten Mal hatte Apple Corps die damalige Start-up Apple Computer (die Firma wird am 1. April, kein Scherz, 30 Jahre alt) im Jahr 1980 vor den Kadi gezerrt. Bei verglichen sich und Apple Computer versprach, sich künftig aus dem Musikgeschäft herauszuhalten. 1989, nachdem Macs mit neuer Hard- und Software leichter Klänge erzeugen konnten, folgte Klage Nummer zwo. Apple Computer zahlte 1991 schließlich 26,5 Millionen Dollar. Seine Rechner konnten anschließend Sounds wiedergeben und editieren, aber keine selbst kreieren.

Nachdem die Jukebox-Software iTunes samt integriertem Music Store herauskam, ging Apple Corps erneut vor Gericht. Die Firma wurde 1968 unter anderem aus steuerlichen Gründen gegründet und steht aktuell unter Führung von Neil Aspinall. Apple Records hat verschiedene alte Aufnahmen der Beatles neu aufgelegt und vertreibt auch die Mitte der 1990er Jahre aufgenommenen Beatles-Singels "Free as a Bird" und "Real Love" sowie die DVD von George Harrisons 1971er "Concert for Bangladesh".

Apple Records hat bisher keinerlei Anstrengungen unternommen, Musik online zu verkaufen oder zu lizenzieren. Kein einziger Song der Beatles ist bis dato legal online zu bekommen - wenn man mal von Sir Paul McCartneys Doppelnummer mit U2 beim Live 8 absieht (siehe "McCartneys Live-8-Songs bei iTunes"), deren Erlöse allerdings dem Kampf für die Zukunft Afrikas zuflossen. Apple hat aber auch ohne die Titel der "Fab Four" inzwischen mehr als eine Milliarde Songs über das Netz verkauft.

Ein paar interessante Bemerkungen zur Sonderrolle des deutschen Apple- und Musikmarktes gibt es übrigens in einem Interview, das die Kollegen von "macnews.de" mit dem deutschen Apple-Geschäftsführer Freddie Geier geführt haben. (tc)