Fehlen des Vertrags muss bewiesen werden

Wie kommen Sie aus einem Klingelton-Abo raus?

08.01.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Prüfen: Kann das Fehlen des Vertrags nachgewiesen werden?

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Rechtsanwalt Zimmer-Goertz, vor einer Zahlungsklage gegen einen Klingelton-Anbieter nicht nur zu prüfen, ob ein solcher Anspruch rechtlich überhaupt besteht, sondern auch, ob das Fehlen eines Vertrages im Prozess nachgewiesen werden kann. In diesem Zusammenhang verweist er u. a. auch auf die entsprechend spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. - www.mittelstands-anwaelte.de.
Weitere Informationen und Kontakt:

Mathias Zimmer-Goertz, Rechtsanwalt und DASV-Mitglied, c/o Rayermann Zimmer Rechtsanwälte, Düsseldorf, Tel.: 0211 8681-402, E-Mail: zimmer-goertz@rayermann.de, Internet: www.rayermann.de