Work-Life-Balance

Wickeln zum Wohle der Firma

13.05.2010
Von Petra Riedel

Das Gespräch mit dem Chef

  1. Elternzeit-Experte und Buchautor Markus Kamrad empfiehlt, beim Gespräch mit dem Vorgesetzten folgende Tipps zu berücksichtigen:

  2. Wählen Sie für ein Gespräch über die Elternzeit einen guten Zeitpunkt. Der Chef sollte den Kopf dafür frei haben.

  3. Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor. Betrachten Sie es wie ein Bewerbungsgespräch oder eine Gehaltsverhandlung.

  4. Seien Sie selbstbewusst, nennen Sie Ihre guten Gründe, fangen Sie nicht an zu betteln oder auf Ihren Rechtsanspruch zu beharren.

  5. Betrachten Sie das Gespräch als Gelegenheit, Ihrem Chef zu demonstrieren, dass Sie Ihre Verantwortung ernst nehmen - im Job wie im Privatleben.

  6. Stellen Sie Ihre Elternzeit als ein für die Firma organisatorisches Problem dar, das sich lösen lässt. Am besten, Sie haben sich schon etwas überlegt.

  7. Vermeiden Sie den Eindruck, dass Ihr Wunsch nach Elternzeit Ausdruck von Unzufriedenheit oder nachlassendem Engagement ist. Bekennen Sie sich zu Ihrer Firma und Ihrem Job.

  8. Benennen Sie Vorteile für das Unternehmen. Beispielsweise, dass im Wettbewerb um Fachkräfte ein familienfreundliches Image für die Firma von großem Wert sein kann.

  9. Haben Sie Vorbilder und gute Beispiele parat. Aber nicht nach dem Motto: "Wenn der Kollege in der anderen Abteilung durfte, dann will ich auch."

  10. Überlegen Sie sich Alternativen für den Fall, dass es Bedenken gibt.

  11. Betonen Sie das Datum Ihrer Rückkehr: Genauigkeit beruhigt und gibt ein Gefühl von besserer Planbarkeit.

(Quelle: Markus Kamrad, Yassin Musharbash, Jonas Viering: Wir Wickelprofis - So wird die Elternzeit zum Kinderspiel, Heyne Verlag, 2009)

Partnermonate

  • Seit Anfang 2007 hat in Deutschland ein Elternteil für zwölf Monat Anspruch auf Elterngeld. Diese Frist kann um zwei Monate verlängert werden, wenn sich auch der zweite Elternteil in dieser Zeit um den Nachwuchs kümmert. Oft ist das der Vater , weshalb auch von "Vätermonaten" gesprochen wird.

  • Das Elterngeld, das der Vater (oder die Mutter) während dieser zwei Monate bezieht, beträgt zwei Drittel des letzten Netto-Monatseinkommens, ist aber bei 1800 Euro gedeckelt. Beispiel: Sie verdienen 2800 Euro netto, 2800 X0,67 = 1876 Euro. Das ist zu viel - Sie bekommen 1800 Euro.

  • Während der Elternzeit darf höchstens 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Der Verdienst aus so einer Tätigkeit schmälert das Elterngeld.

  • Elterngeld ist je nach Bundesland bei verschiedenen Stellen zu beantragen. Einen Überblick gibt die Website des Bundesfamilienministeriums.