Nicht schummeln - auch nicht im Web-Shop

Werbung mit geografischen Herkunftsangaben

30.03.2011
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Wer kann Ansprüche geltend machen?

Für die Frage, wer im Zusammenhang mit geografischen Herkunftsangaben berechtigt ist, bei Rechtsverletzungen Ansprüche geltend zu machen, spielt es keine Rolle, ob der Bereich der §§ 126 ff. MarkenG oder § 5 Absatz 1 Nr. 1 UWG betroffen ist.Grund hierfür ist, dass in § 128 Absatz 1 MarkenG geregelt wird, dass bei Verstößen gegen den Schutz geografischer Herkunftsangaben nach § 127 MarkenG diejenigen anspruchberechtigt sind, die auch im Zuge einer Wettbewerbsverletzung nach § 8 Absatz 3 UWG anspruchsberechtigt wären, also vor allem Mitbewerber des Rechteverletzers. Das Markengesetz verweist in diesem Fall somit schlichtweg auf das UWG.

Für Schadensersatzansprüche sieht § 128 Absatz 2 MarkenG vor, dass berechtigte Verwender der geografischen Herkunftsangabe von dem Rechteverletzer den Ersatz ihres aufgrund der Rechtsverletzung entstandenen Schadens verlangen können. Wird gegen § 5 Absatz 1 UWG verstoßen, so können ebenfalls alle nach § 8 UWG Anspruchsberechtigten dagegen vorgehen.

Wann ist etwas "Made in …"?

Im Zeitalter der Globalisierung geschieht es häufig, dass ein Produkt nicht vollständig aus einem einzigen Land kommt. Man denke etwa nur an Autos. Da kommen viele Einzelteile von diversen Zulieferern, die wiederum ihre Einzelteile von weiteren Zulieferern beziehen, die sich wiederum die zur Fertigung benötigten Rohstoffe aus vielen Ländern der Welt liefern lassen.

Mit anderen Worten stellt sich die Frage, wann ein Produkt als "Made in Germany" o.ä. bezeichnet werden kann. Muss es komplett in Deutschland gefertigt sein? Genügt es, dass die Endmontage hier erfolgt ist? Oder genügt es sogar, dass deutsche Ingenieure das Produkt bzw. dessen Prototyp in Deutschland entwickelt haben und die Massenfertigung bis zur Endmontage nun komplett im Ausland stattfindet?

Fazit

Wer (im Internet) mit der (besonderen) Herkunft seiner Produkte werben möchte, sollte darauf achten, dass es dabei zu keinen Täuschungen und Irreführungen von Verbrauchern kommt. Ansonsten muss mit kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden - bis hin zu Schadensersatzzahlungen! Werbetreibende sollten sich somit vergewissern, dass ihre Produkte tatsächlich von dort her stammen, wo sie der Werbung zufolge herkommen sollen.

Kontakt:

Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: d.huber@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de