Nicht schummeln - auch nicht im Web-Shop

Werbung mit geografischen Herkunftsangaben

30.03.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Was werbetreibende Unternehmen bei Verwendung des Qualitätsmerkmals "Made in Germany" beachten sollten, erklärt Daniel Huber.

"Made in Germany", "This is a product from the USA" oder "Made in China": geografische Herkunftsangaben befinden sich auf sehr vielen Produkten. Ist ein Produkt in einem Land hergestellt worden, dessen Erzeugnisse für eine besonders gute Qualität bekannt sind, so ist es natürlich reizvoll, mit der Herkunftsbezeichnung zu werben. Was Werbetreibende dabei unbedingt beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Foto: fotolia, oconner

Made in Germany - das ist heute international ein Qualitätsmerkmal, denn deutsche Wertarbeit hat einen guten Ruf. Während man einerseits darüber streiten kann, ab wann ein Produkt tatsächlich "Made in Germany" ist - reicht es etwa aus, dass es hier nur erfunden bzw. entwickelt wurde und nun im Ausland produziert wird oder muss es von Anfang bis Ende in Deutschland hergestellt worden sein, damit man es als "Made in Germany" bezeichnen darf; dazu später mehr - ist es historisch bemerkenswert, dass die Deutschen diesen Ausdruck nicht selbst erfunden, sondern den Briten zu verdanken haben.

Die Briten nämlich wollten Ende des 19. Jahrhunderts ihre eigenen, hochwertigen Produkte von den - damals noch - qualitativ minderwertigen Produkten aus dem Ausland, insbesondere aus Deutschland, abgrenzen, indem sie sie im Handel mit einen entsprechenden Hinweis versehen hatten. Deutsche Produkte wurden daher mit dem Hinweis "Made in Germany" versehen, um den Käufern zu zeigen, dass es sich dabei um ein schlechtes, minderwertiges Produkt handelt.

Ursprünglich als Unwerturteil gedacht, hat sich der Ausdruck mit den Jahren - vor allem in den Wirtschaftswunderjahren - zu einem Qualitätsnachweis entwickelt. Geografische Herkunftsangaben haben hohe rechtliche Relevanz. Dies bedeutet, wer mit ihnen wirbt, ohne dabei auf der Hut zu sein, begibt sich auf rechtliches Glatteis. Denn unrichtige oder irreführende Herkunftsangaben können unbequeme Folgen haben. Dies gilt besonders für Werbung im Internet, denn dort können Rechteinhaber und Betroffene viel leichter nachforschen, ob jemand ihre Rechte verletzt.

Die wichtigsten Vorschriften im Zusammenhang mit geografischen Herkunftsangaben sind die §§ 126 ff. des Markengesetzes (MarkenG) sowie § 5 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).