Verbraucherzentrale NRW

Werbung für Handy-Internet-Tarife irreführend

16.08.2011
Die Werbung für Internet-"Flatrates" der Mobilfunk-Anbieter ist nach vorläufiger Auffassung mehrerer Gerichte in vielen Fällen irreführend.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte eine Reihe von Mobilfunk-Anbietern abgemahnt und danach gegen vier Anbieter vor Gerichten in Düsseldorf, Bonn, Koblenz und Köln einstweilige Verfügungen erwirkt (etwa Landgericht Bonn, Az.: 11 O 38/11). Drei Anbieter hätten die gerichtliche Auseinandersetzung gemieden und sofort Unterlassungserklärungen unterzeichnet.

Die Flatrate-Angebote werben mit "unbegrenztem" mobilen Surfen im Internet. Tatsächlich werde aber ausweislich des Kleingedruckten nach einem Datenvolumen zwischen 200 und 500 Megabyte kräftig auf die Übertragungs-Bremse getreten. Einstweilige Verfügungen habe man gegen Vodafone, NetCologne, die Telekom und 1&1 erwirkt. Auch die Bezeichnung der Tarife ist den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Sie sollen nun ebenfalls gerichtlich überprüft werden. (dpa/tc)