Mitarbeiterbeteiligung

Wer mitbesitzt, fühlt sich verantwortlicher

07.05.2009
Von Rosemarie Fiedler-Winter

Beteiligungsmodelle…

  • …basieren in der Regel auf einer Erfolgsbeteiligung und einer Kapitalbeteiligung (etwa stille Beteiligung, Belegschaftsaktien).

  • Häufig wird die Beteiligung von Mitarbeitern an Gewinn oder Firmenkapital an bestimmte Voraussetzungen gebunden (Betriebszugehörigkeit, ungekündigte Vollbeschäftigung etc.).

  • Bei einer Erfolgsbeteiligung wird ein Teil des Gewinns den Mitarbeitern zugerechnet und an jene, die die Bedingungen zur Teilnahme an der Beteiligung erfüllen, nach einem zuvor abgestimmten Schlüssel (Entgelt, Leistung und/oder Alter) verteilt.

  • Bei der Kapitalbeteiligung erwirbt der Mitarbeiter - oft mit finanzieller Unterstützung des Unternehmens - einen Gesellschaftsanteil (Aktien, stille

  • Beteiligung, Genusscheine/stimmrechtslose Vermögensanteile). Seit dem 1. April nun können Unternehmen ihren Mitarbeitern unter bestimmten Bedingungen Anteile bis zu 360 Euro pro Anteil steuer- und sozialabgabefrei überlassen.

  • Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter sind je nach Rechtsform des Beteiligungsmodells mit unterschiedlichen Informations- und Entscheidungsrechten verbunden. Eine unternehmerische Mitentscheidung wird damit in aller Regel nicht ermöglicht.