Mitarbeiterbeteiligung

Wer mitbesitzt, fühlt sich verantwortlicher

07.05.2009
Von Rosemarie Fiedler-Winter

Die Zimmer Medizin Systeme GmbH, die in Neu-Ulm mit 240 Mitarbeitern Systeme für Elektrotherapie, Cryotherapie und Diagnostik herstellt, verfügt seit mehr als 30 Jahren über Mitarbeiterbeteiligungen. Dafür ist 1976 sogar die frühere Personengesellschaft (KG) in eine Kapitalgesellschaft (GmbH) umgewandelt worden. In der Regel werden 30 Prozent der Unternehmenserträge, gleichmäßig verteilt, den Kapitalkonten gutgeschrieben, die für alle Mitarbeiter eingerichtet wurden und mit mindestens drei Prozent verzinst werden. Der Zinsbetrag wird monatlich ausgezahlt. Das Gesamtguthaben ist an eine Auszahlung nach 25 Jahren oder ab dem 65. Lebensjahr gebunden. Außerdem sind die Kontoinhaber bis zur Höhe ihrer Gutschriften am Risiko beteiligt. Eine Mitarbeitergesellschaft von 80 stillen Teilhabern ergänzt die Teilhabe der Belegschaftsmitglieder.

Beide Beteiligungsformen gehören bei Zimmer zu einer "institutionalisierten Mitarbeiterbeteiligung", die auch eine betriebliche Altersvorsorge, ein Ideen-Management sowie zahlreiche weitere mitarbeiterorientierte Einrichtungen des Unternehmens einschließt.

Win-Win-Situation für Mitarbeiter und Firma

In der Varitec AG wiederum, die in Merchweiler im Saargebiet mit 115 Mitarbeitern 3000 niedergelassene Ärzte und "Tausende von Patienten" mit Hilfe eines eigenen elektronischen Lieferservice betreut, existiert seit 2001 ein Mitarbeiterguthaben-Modell. Danach werden von der Unternehmensleitung dem Mitarbeiterguthabenkonto jährlich 25 bis 30 Prozent des Ergebnisses vor Steuern gutgeschrieben und leistungsbezogen auf alle dafür berechtigten Mitarbeiter verteilt. Die können sich durch die Bildung eines Guthabenkontos ein Kapitalvermögen aufbauen, auf das sie bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen zurückgreifen können. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Verzinsung des Guthaben-Kapitals. Erst bei Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben an. Das Unternehmen verbessert so seine Liquidität und durch die verstärkte Motivation der Belegschaft auch seine Erträge. In der Unternehmensleitung heißt es: "Oberstes Ziel eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells muss es sein, eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten zu schaffen. Nur dann können die Hürden, die jedes Unternehmen überwinden muss, auch genommen werden."

Neues Gesetz zur Mitarbeiterbeteiligung

Nach dreijähriger Diskussion ist im April dieses Jahres ein neues Gesetz zur Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen in Kraft getreten, das die steuerlichen Freibeträge, die ein Betrieb einem Belegschaftsmitglied für den Kauf eines Anteils am Unternehmen zur Verfügung stellt, von 135 auf 360 Euro erhöht.

Die BDA (Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände) kommentiert: "Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann auch als Instrument verstanden werden, um die Interessen und Ziele von Arbeitgebern und Arbeitnehmern stärker zusammenzubringen."

Die AGP (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Partnerschaft in der Wirtschaft) erklärt: "Die Anhebung des steuerlichen Höchstbetrages für die Überlassung von Kapitalbeteiligungen seitens des Arbeitgebers wie auch die Anhebung der Arbeitnehmersparzulage und Einkommensgrenzen im Vermögensbildungsgesetz ist zu begrüßen. Beide Förderungen werden zu mehr Mitarbeiterkapital in den Unternehmen führen, was sich für beide Seiten gleichermaßen rechnet."