Wenn IT-Experten freiberuflich arbeiten

29.10.2002
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Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.

„Derzeit ist erkennbar, dass sich der Markt im nächsten Jahr wieder beleben wird“, so Hans Jörg von Schönfeldt, Vorstand der Pass Partner Consulting, die Freiberufler in so genannte Festpreisprojekte einbindet. Da in diesen Projekten die zu erbringende Leistung, das Budget sowie der Abgabetermin von Anfang an festgeschrieben sind, sieht von Schönfeldt hier ein größeres Potenzial, zumal die Firmen eine stabile Kalkulationsgröße haben. Freiberufler hätten hier den Vorteil, dass sich die Aufträge meist über mehrere Monate, mitunter gar Jahre erstreckten. Allerdings ist das Anforderungsprofil hoch: „Allround-Entwickler sind nicht mehr so gefragt. Auch Softwarespezialisten brauchen gute soziale und kommunikative Kompetenzen sowie ein sehr gutes Wissen über die Geschäftsprozesse in der betreffenden Branche.“

Checkliste

1. Erkennt das Finanzamt Ihre Tätigkeit als freiberuflich an. Das schafft Vorteile bei der Mehrwertsteuer. Außerdem: Sie dürfen mit der „Einnahmeüberschussrechnung“ ein vereinfachtes Verfahren der Buchführung nutzen und sind von der Gewerbesteuerpflicht entbunden. Auskunft gibt das IFB - Institut für freie Berufe, Nürnberg. Alternative: Melden Sie ein Gewerbe an. Wenn Sie für nur einen Kunden arbeiten, besteht die Gefahr der Scheinselbständigkeit. Klären Sie das mit der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg. 2. Stellen Sie ein Unternehmenskonzept auf. Schätzen Sie den Markt ein. Was macht die Konkurrenz? Existiert ein Netzwerk aus einer früheren Tätigkeit? Halten und akquirieren Sie Kontakte zu potenziellen Kunden und Auftraggebern. 3. Machen Sie eine Rentabilitätsvorschau. Wie viel Geld brauchen Sie für den Lebensunterhalt? Wie hoch sind Ihre Kosten? Wie hoch müssen die Einnahmen sein, damit Sie kostendeckend wirtschaften können? Planen Sie auf ein bis zwei Jahre. 4. Welche finanziellen Hilfen kommen für Ihre Pläne in Frage? a) Das sechsmonatige Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt berechnet sich auf der gleichen Grundlage wie das Arbeitslosengeld und beträgt höchstens 67 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts der letzten drei Jahre. Zusätzlich gibt es Zuschüsse zur Sozial-, Renten- und Krankenversicherung. Die Höchstgrenze liegt bei 652,94 Euro pro Woche. Voraussetzung: Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe. Achtung: Mit der Bewilligung des Überbrückungsgeldes stellt das Arbeitsamt etwaige Zahlungen des Arbeitslosengeldes ein. b) Staatliche Kredite für Investitionskosten wie PC oder Büroausstattung. Nicht alle Finanzierungsprogramme fördern Betriebsmittel wie Personalkosten oder Miete. Förderdarlehen der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) beispielsweise beziehen Betriebsmittel mit ein.