Arbeitsplatz in Gefahr

Wenn der Job wackelt

11.08.2011
Von 
Michael Schweizer ist freier Autor in München.

Fall zwei: Verzögerter Ausstieg

Wer sich gegen seine Kündigung nicht wehrt oder gar mit einem Aufhebungsvertrag sein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet, der riskiert, dass ihm das Arbeitslosengeld 1 zunächst gesperrt wird und dann ruht (siehe Kasten "Rechte und Fristen"). So erging es Franz Müller**, Key-Account-Manager bei einem großen IT-Unternehmen. Da der 60-Jährige noch arbeiten wollte, störte er sich außerdem daran, dass die Arbeitsagentur ihm unter Hinweis auf die Freiwilligkeit seines Ausscheidens das Bewerber-Coaching verweigerte, das sie als Ermessensleistung finanzieren kann.

Birgit Zimmer-Wagner hilft Bewerbern mit ihrer Firma Bewerber Consult bei der Jobsuche.
Birgit Zimmer-Wagner hilft Bewerbern mit ihrer Firma Bewerber Consult bei der Jobsuche.
Foto: Bewerber Consult

Müller entdeckte in seinem Aufhebungsvertrag einige rechtlich fragwürdige Passagen und überzeugte das IT-Unternehmen, ihn auf ein Jahr befristet wiedereinzustellen, um ihm dann ordentlich zu kündigen. Danach hätte er ohne Sperrzeit 24 Monate lang Arbeitslosengeld 1 bekommen. Inzwischen hatte er jedoch eine feste Stelle bei einem seiner früheren Kunden gefunden. "Er hatte super Referenzen, Projektbeispiele und Erfolgsgeschichten", sagt Birgit Zimmer-Wagner. "Darauf mussten wir ihn hinweisen, es war ihm nicht so klar, was er alles geleistet hatte."

Manche Unternehmen bieten Mitarbeitern, von denen sie sich trennen wollen, eine Outplacement-Beratung an. Stellen die Firmen den Berater selbst, ist er dem Arbeitsuchenden oft nicht zur Diskretion verpflichtet. Unabhängig davon unterscheiden die Leistungen sich stark. Die Billigvariante der Outplacement-Beratung beschränkt sich mehr oder weniger auf Hilfe bei Bewerbungsschreiben. Eine umfassende halbjährige Betreuung ohne Vermittlungsgarantie kostet ungefähr 15.000 Euro. Sehr viel teurer ist ein Outplacement mit Vermittlungsgarantie, das sich über zwei bis drei Jahre erstrecken kann.