Was Freiberufler beachten müssen

Welche Gesetze sich 2013 ändern

13.02.2013
Das Jahr 2013 bringt Gesetzesänderungen. Auch Freiberufler und Selbständige sind betroffen. Einige Hinweise dazu.

Elektronische Authentifizierung für Steueranmeldungen

2013 ändern sich einige Gesetze - interessant auch für Freiberufler.
2013 ändern sich einige Gesetze - interessant auch für Freiberufler.
Foto: vege - Fotolia.com

Ab 2013 ist für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen von Unternehmen und Selbständigen eine elektronische Authentifizierung erforderlich. Für die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Allen gemeinsam ist die Notwendigkeit einer vorherigen Registrierung auf der Seite ElsterOnline.de. Da es bei der Registrierung zu Wartezeiten kommen kann, sollte sie so schnell wie möglich vorgenommen werden. Insbesondere Arbeitgeber sollten sich dabei für ein „Nicht-persönliches Zertifikat“ (Organisationszertifikat) unter Verwendung der Steuernummer des Unternehmens entscheiden. Unter die neue Rechtslage fallen auch Anträge auf Dauerfristverlängerung, die Zusammenfassende Meldung in der Umsatzsteuer und die Anmeldung einer Sondervorauszahlung.


Rundfunkgebühr für jeden Haushalt

Ab 1. Januar 2013 gilt die neue Gebührenordnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Private Haushalte werden künftig eine einheitliche Gebühr zahlen, unabhängig von Art und Anzahl der vorhandenen Rundfunkgeräte. Der Beitrag in Höhe von 17,98 Euro wird Fernseher, Radios, Computer, Tablet Computer, Smartphones und empfangsfähige Navigationsgeräte umfassen. Abgedeckt sind auch private Fahrzeuge der Bewohner.

Geschäftsunterlagen aufbewahren

Selbständige und Freiberufler, die freiwillig bilanzieren, sind verpflichtet, Geschäftsunterlagen bis zu zehn Jahre aufzubewahren. Im Zuge des Bürokratieabbaugesetzes sollen die Aufbewahrungsfristen ab 2013 in einem ersten Schritt auf acht Jahre, in einem weiteren Schritt ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden.

Rürup-Rente

Die Basis- oder Rürup-Rente gewährt Selbständigen und Freiberuflern höhere Steuervorteile. Der Anteil der gezahlten Beiträge, der steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt auf 76 Prozent und wächst jährlich um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2025 sollen die eingezahlten Prämien komplett absetzbar sein. Zusätzliche Zahlungen sind bis zu einem Jahresbeitrag von bis zu 20.000 Euro, bei Ehegatten bis zu 40.000 Euro steuerlich begünstigt. Die Auszahlungsbeträge sind im Alter aber – anteilig – steuerpflichtig.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Selbständige können „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ wie die geleisteten Beiträge zur Basisabsicherung von Kranken- und Pflegeversicherungen steuerlich geltend machen, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 Euro.

Ein Auftraggeber

Selbständige mit einem Auftraggeber sind seit dem 1. Januar 1999 grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Dieser Artikel stammt aus dem IT-Freelancer Magazin.