Was Sie über Softwarelizenzen wissen sollten, Teil 2

Welche Gesetze einzuhalten sind

12.01.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Rechtliche Schritte der Hersteller

Die Softwarehersteller sind berechtigt, gegen die Benutzer von illegaler oder unlizenzierter Software rechtliche Schritte einzuleiten. Für gewöhnlich werden, so die BSA-Spezialisten, die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • In einigen Ländern kann eine gerichtliche Verfügung erwirkt werden, die dem Benutzer die weitere Nutzung der Software untersagt (d. h. durch Löschen unlizenzierter Versionen oder durch Installation korrekt lizenzierter Software).

  • In einigen Ländern kann der Benutzer gerichtlich gezwungen werden, dem Softwarehersteller eine Entschädigung sowie Kostenerstattung zu zahlen. Die Entschädigung kann in Form von Schadenersatz oder einer Strafe in Höhe des Gewinns erfolgen, den der Benutzer durch die illegale Nutzung des verletzenden Produkts erzielt hat. Der Softwarehersteller kann die Form der Entschädigung wählen, sobald das Gericht entschieden hat, dass seine Rechte verletzt worden sind.

Wer ertappt wurde, kann sich nicht nachträglich durch den Kauf einer Lizenz aus der Affäre ziehen. Sobald festgestellt wurde, dass ein Benutzer unlizenzierte Software verwendet, hat der Hersteller einen Regressanspruch.

Quelle: Lizenzleitfaden der Business Software Alliance (BSA), www.bsa.org

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