Was Sie über Softwarelizenzen wissen sollten, Teil 2

Welche Gesetze einzuhalten sind

12.01.2010
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Verschiedene Arten der Softwarepiraterie am Arbeitsplatz

In Firmen sind unterschiedliche Formen von illegaler Softwarenutzung anzutreffen, zum Beispiel:

  • Verwendung von legal erworbener Software auf mehr Computern, als es die Lizenz gestattet

  • Herstellung oder Verkauf illegaler Kopien

  • Erlaubnis der Mitarbeiter, "Software von zu Hause" auf ihrem PC im Büro zu installieren

  • Herunterladen unlizenzierter Software aus dem Internet, zum Beispiel von Peer-to-Peer-Netzwerken

  • Erlaubnis Dritter, Zubehör auf Ihren Geräten zu installieren, für das Sie keine entsprechende Lizenz besitzen

  • Verwendung der Software außerhalb des in der Lizenz aufgeführten Umfangs

Was viele nicht wissen: Ob die Software benutzt wird oder nicht, ist in vielen Ländern irrelevant. Beachten Sie, dass bei der Installation eine Kopie der Software auf der Festplatte oder in dem Speicher des Computers gespeichert wird. Für jede Installation müssen Sie über eine gültige Lizenz verfügen. Falls Zweifel in Bezug auf die Lizenzbedingungen für bereits installierte, jedoch gegenwärtig nicht verwendete Software bestehen, sollten Sie immer Rat bei Ihrem Softwarehersteller einholen.