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Weiter Maulkorb für Mitnick

27.06.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der als "Superhacker" zu trauriger Berühmtheit gelangte Kevin Mitnick darf sich nach einem Urteil eines Bezirksgerichts in Washington in nächster Zeit nicht journalistisch betätigen. Die Richterin Mariana Pfaelzer folgte damit der Empfehlung von Mitnicks Bewährungshelfer, der sich zuvor ebenfalls gegen eine solche Tätigkeit ausgesprochen hatte. Mitnick hatte von Verleger Steven Brill das Angebot erhalten, für dessen neues Web-Projekt "Contentville" Kolumnen zu schreiben. Nun fühlt sich der 36-Jährige, der im vergangenen Januar nach fünfjähriger Haft aus einem kalifornischen Gefängnis entlassen worden war, in seinem eigentlich im ersten Verfassungszusatz verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Zu den Auflagen von Mitnicks dreijähriger Bewährung gehört unter anderem, dass er während dieser Zeit jeden Kontakt mit PCs, Handys, Handhelds und Web-fähigen Fernsehern unterlässt. Außerdem darf der Ex-Hacker nicht als Berater für IT-Unternehmen oder sonstige Firmen mit Zugang zu Computern tätig werden.