Wegen Zahlung von Bestechungsgeldern Carlo De Benedetti stellt sich nach Haftbefehl den Anklaegern

05.11.1993

MUENCHEN (CW) - Die roemische Staatsanwaltschaft erliess am Samstag, den 30. Oktober 1993 einen Haftbefehl gegen Carlo De Benedetti, den Chairman der Ing. C. Olivetti & Co. SpA. mit Firmensitz in Ivrea.

Der Olivetti-Chef hatte sich daraufhin am Dienstag, den 2. November 1993 mit seinem Anwalt in einer Mailaender Polizeistation eingefunden. Er wurde zur Vernehmung nach Rom gebracht. Offiziell gab die roemische Justizbehoerde keine Gruende fuer die Ausstellung des Haftbefehls bekannt. Grundlage fuer das Vorgehen der Roemer sind Korruptionsvorwuerfe, deretwegen der Olivetti-Chef schon im Mai 1993 bei der urspruenglich zustaendigen Staatsanwaltschaft in Mailand vorstellig wurde.

De Benedetti hatte dort im Fruehjahr Dokumente uebergeben und Aussagen gemacht, die Korruptionsvorwuerfe und die Zahlung von Bestechungsgeldern fuer Auftraege von der italienischen Telefongesellschaft und der Bahn zum Inhalt hatten. Gelder sollen in diesem Zusammenhang auch an die christdemokratische und die sozialistische Partei geflossen sein.

Der Olivetti-Boss hatte die persoenliche Verantwortung fuer Korruptionsfaelle seiner Firma uebernommen, in die der italienische Computerhersteller seit De Benedettis Amtsantritt 1978 verwickelt war. Allerdings hatte der Olivetti-Hauptaktionaer seinerzeit zu Protokoll gegeben, dass er zu dem justitiablen Vorgehen gezwungen worden sei.

So habe er etwa 1987, als er sich nicht geneigt zeigte, fuer Postauftraege Schmiergelder zu zahlen, nur Auftraege in Hoehe von 23 Milliarden Lire gewinnen koennen. Im darauffolgenden Jahr, so die "Financial Times", konnte er hingegen nach finanziellen "Arrangements" den Auftragseingang auf 203 Milliarden Lire steigern.

Die Mailaender Behoerde wertete seinerzeit die Mitarbeit De Benedettis positiv und sah keinen Anlass, ihn wegen der Korruptionsaffaere in Haft zu nehmen. In der italienischen Presse wird das nunmehrige Vorgehen in Rom auch kritisch bewertet. Allerdings kursierten nun Geruechte, dass die roemische Staatsanwaltschaft Grund zu der Annahme hat, der Olivetti-Oberste habe durchaus nicht gezwungenermassen Bestechungsgelder gezahlt, sondern dies aus eigenem Antrieb getan.