FAQ E-Invoicing

Wege zur digitalen Rechnung

28.04.2009
Von Günter Brettschneider

Wie müssen die Daten für die Rechnungen aufbereitet werden?

Es können beliebige Formate verarbeitet oder zur Weiterverarbeitung konvertiert werden. Wichtig ist, dass die Rechnung alle in Paragraf 14 USTG geforderten Informationen enthält:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens;

  • Name und Anschrift des empfangenden Unternehmens;

  • Menge, Art und Bezeichnung der gelieferten Ware beziehungsweise Bezeichnung der sonstigen Leistung;

  • die Höhe des Entgelts;

  • den auf das Entgelt entfallenden Umsatzsteuerbetrag und

  • die Steuernummer.

Gibt es gehostete Lösungen und Kaufsoftware?

Es gibt beide Möglichkeiten. Sämtliche Dienstleistungen rund um den elektronischen Rechnungsversand können als Software as a Service (SaaS) genutzt werden. Viele Anwender entscheiden sich für solche Hosting-Lösungen, da der Aufwand und die gesetzlichen Anforderungen des Betriebes einer solchen Lösung sehr hoch sind. Eine Alternative dazu ist die Installation einer Inhouse-Lösung mit eigenem Server und entsprechender Software.

Eine Hürde der Inhouse-Lösung ist, dass nicht jede Software jede Signatur verifizieren kann, so dass ein Unternehmen mehrere Softwarepakete besitzen muss, wenn es diese Lücke schließen möchte.