Wegen technischer Schwierigkeiten noch Aufschub bis Ende April

Wechselwillige Mobilfunkkunden warten auf Nummernportabilität

03.03.2000
MÜNCHEN (CW) - Mobiltelefonierer müssen in Deutschland noch auf die Möglichkeit verzichten, ihre Rufnummer zu einem anderen Betreiber mitzunehmen. Wann sich dies ändert, steht in den Sternen. Zwar läuft die entsprechende Frist am 30. April ab, über eine Verlängerung denken die Verantwortlichen allerdings bereits nach.

Wer den Mobilfunkbetreiber wechseln möchte, bezahlt das mit gewissen Unannehmlichkeiten: Bekannte und Geschäftspartner müssen von der neuen Rufnummer in Kenntnis gesetzt, neue Visitenkarten gedruckt werden. Und das, obwohl das Telekommunikationsgesetz vorsieht, dass Handy-Besitzer bei einem Netzwechsel ihre Nummer behalten dürfen. Doch noch gilt in Deutschland bis zum 30. April eine Schonfrist, eine Verlängerung prüft die Regulierungsbehörde derzeit.

Von einer Verlängerung würden vor allem die Großen der Branche profitieren, denn sie haben am wenigsten Interesse daran, Kunden den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Deshalb sprechen sich T-Mobil (D1-Netz) und Mannesmann Mobilfunk (D2) klar gegen eine Portierung aus. Ein Sprecher der Telekom-Tochter verweist zur Begründung auf die "erheblichen Kosten", die dadurch entstünden. Ebenso wirft E-Plus sein Gewicht für eine Aussetzung der Rufnummernportierung in die Waagschale.

Viag Interkom dagegen, das am wenigsten Teilnehmer hat, befürwortet eine Umsetzung der Rufnummern-Mitnahme prinzipiell. Auch dort sieht man allerdings noch technische Probleme, die vor einem Marktstart gelöst werden müssen. Deshalb fasst das Unternehmen zunächst einen Start im Juni 2001 ins Auge. Die Schwierigkeiten betreffen nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" sowohl die Frage, wie ein Anruf nach einem Betreiberwechsel in das neue Netz gelangen soll (durch Anrufweiterschaltung oder gezielt in einem intelligenten Netz) als auch die unterschiedliche Tarifierung der Carrier, die dann nicht mehr eindeutig an der Vorwahl erkennbar wären.