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FAQ gTLD

Was zu den neuen Domain-Endungen zu beachten ist

12.01.2012
Von 


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.

Kann ich meine Marke(n) schützen lassen?

Der eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft rät jedem Unternehmen, sich bereits jetzt um defensiven Markenschutz zu kümmern. Dennoch: "Wer keine eigene Top Level Domain beantragt, ist nicht schutzlos dem Markenklau ausgeliefert", erläutert Rechtsanwalt Thomas Rickert, Director des eco Names & Numbers Forums. "Es ist aber wichtig, über die Möglichkeiten informiert zu sein und Fristen einzuhalten." Die ICANN bietet eine Reihe von Policies und Mechanismen an, wie Markenrechtsinhaber sich auf Second-Level-Domain- und Top-Level-Domain-Ebene gegen Markenrechtsverletzungen schützen können. Beim so genannten Trademark Clearing House beispielsweise, einer von ICANN geschaffenen Stelle, werden Markenrechtsinhaber zukünftig ihre Marke registrieren lassen und sich Hilfe in Markenrechtsfragen einholen können.

Das Trademark Clearing House ist gleich vom Start weg mit einer gewissen Macht ausgestattet, weil alle neuen Domain-Registrare nun auf diesen Datenpool zugreifen müssen. "Teilnehmer des Trademark Clearing House werden informiert, wenn eine mit der Marke korrespondierende Second Level Domain registriert wird und können vereinfacht an so genannten Sunrise-Verfahren teilnehmen, um bevorrechtigt ihre Marken als Domains unter einer neuen Top Level Domain zu registrieren", so Rickert.

Für diejenigen, die befürchten, dass durch einen Dritten die eigene Marke oder die eigene Firma als Top Level Domain beantragt wird, ist insbesondere auch die Ende April 2012 von der ICANN zu veröffentlichende Liste aller eingegangenen Bewerbungen spannend. Markenrechtsinhaber sind aufgefordert, diese Aufstellung sorgfältig zu prüfen, um eventuelle Drittbewerbungen mit der so genannten Legal Rights Objection angreifen zu können. Aber auch alle Anwender, die sich vielleicht später für eine Domain unter einer neuen gTLD interessieren könnten, sollten die Liste zeitig studieren.

Wer beantwortet mir weitere Fragen?

Am heutigen Donnerstag bietet der eco-Verband eine kostenlose Telefonberatung mit Rechtsanwalt Thomas Rickert zum Start des gTLD-Bewerbungsverfahrens an. Er beantwortet Fragen rund um die neuen Top Level Domains und das Bewerbungsprozedere und gibt Tipps für eine Defensivstrategie zum Markenschutz für Nichtbewerber. Interessierte können unter 0221/70 00 48 260 einen Beratungstermin vereinbaren. Im weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahren wird dann auch die ICANN auf ihrer Website und ihren Foren immer wieder Updates geben. Und auch die COMPUTERWOCHE wird das gesamte Prozedere natürlich weiter begleiten.