Urteil des EuGH zur Kündigungsfrist hat enorme Tragweite

Was wird aus dem deutschen Arbeitsrecht?

21.01.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Welche Bedeutung hat diese Entscheidung?

Dass der EuGH § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB für mit dem EU-Recht nicht vereinbar halten würde, war in Fachkreisen längst kein Geheimnis mehr, so Haase. Spätestens seit den Schlussanträgen des Generalanwalts Y. Bot in diesem Verfahren musste dies auch den letzten Zweiflern klar geworden sein.

Die Entscheidung des EuGH vom 19.01.2010 ist, worauf Haase hinweist, von enormer Tragweite, deren Umfang in vielfältiger Hinsicht zurzeit noch gar nicht absehbar ist.