Biometrische Funktionen

Was Sie über den elektronischen Personalausweis wissen müssen

24.07.2008
Von 


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.

Was geschieht mit meinen Daten?

Anders als beim biometrischen Reisepass (im Bild) sind Fingerabdrücke beim elektronischen Personalausweis nicht verpflichtend.
Anders als beim biometrischen Reisepass (im Bild) sind Fingerabdrücke beim elektronischen Personalausweis nicht verpflichtend.
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"Ob Missbrauch eingeschränkt wird, wird man erst sehen", sagt Dietmar Müller, Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Missbrauch bei krimineller Energie sei grundsätzlich nicht auszuschließen. Auch dürfte keinesfalls sicher sein, ob die gespeicherten Daten auch langfristig nur zum Zweck der Identifikation und der sicheren Abwicklung von Internetgeschäften genutzt werden. An der Frage, ob man seine Fingerabdrücke speichern lassen sollte, scheiden sich die Geister. Schäuble meint, dass Personenkontrollen komfortabler würden, weil ein Scanner in Sekundenschnelle Fingerabdrücke im Pass und am Menschen abgleichen könne. Außerdem könne der Ausweis dann auch als Reisepass-Ersatz herhalten, für den Fingerabdrücke seit kurzem obligatorisch sind. Schäuble sieht genau wie die Datenschützer die Fingerabdrücke nicht als entscheidendes Kriterium für eine Fälschungssicherheit an. Ob man seine Fingerabdrücke hergibt oder nicht, müsse schlussendlich jeder selbst entscheiden, sagt Müller.