Neue Rechte für Verbraucher

Was sich bei Telefon und Internet ändert

13.05.2012
Die Anfang dieses Jahres beschlossenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Stärkung der Rechte der Verbraucher sind jetzt in Kraft getreten. Doch nicht alle Regelungen werden sofort umgesetzt.
Die Änderungen im TKG geben Verbrauchern zusätzliche Rechte.
Die Änderungen im TKG geben Verbrauchern zusätzliche Rechte.
Foto: Nyul - Fotolia.com

Die Bundesregierung hat Anfang des Jahres eine Reihe von Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen, die nun in Kraft getreten sind. Unter anderem gibt es neue Regeln für Vertragsbedingungen und Tarifinformationen. So darf der Telefon- oder Internetanschluss bei einem Anbieterwechsel nur noch für einen Kalendertag unterbrochen sein.

Auch die Telefonnummer muss, wenn sie mitgenommen wird, auf dem neuen Anschluss innerhalb von 24 Stunden wieder erreichbar sein. Im Mobilfunk kann die eigene Rufnummer sogar schon vor Ablauf des Vertrages zu dem neuen Anbieter mitgenommen werden.

Darüber hinaus müssen Telefon-, DSL- und Mobilfunkanbieter mindestens eine Tarifvariante mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten anbieten. Zieht der Kunde um, sind die Anbieter verpflichtet, die vertragliche Leistung am neuen Wohnort weiterzuführen, ohne die Vertragslaufzeit automatisch zu verlängern. Können sie ihren Service dort nicht anbieten, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Auch die Informationspflichten der Telekommunikationsanbieter wurde erweitert. So müssen Festnetz-Anbieter bei DSL und Kabel-Internet jetzt auch die erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben. Call-by-Call-Dienste haben zu Beginn von Telefonaten den Preis anzusagen. Nach der Ansage haben die Kunden drei Sekunden Zeit zu überlegen, ob sie auflegen oder das Telefonat führen. Diese Pflicht tritt aber erst ab August 2012 in Kraft.

Die Neuregelung zu Warteschleifen bei Service-Diensten muss ebenfalls erst später umgesetzt werden. Ab September 2012 sind die ersten zwei Minuten in einer Warteschleife kostenlos, ab Juni 2013 darf die komplette Wartezeit am Telefon nicht berechnet werden.

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